Sitzung des Stadtrates am 29.4.2013
An Frau
Oberbürgermeisterin Dr. Lohse
Anfrage zur Sitzung des Stadtrates am 29.4.2013:
Bliesbad-Abstufung zur Badelandschaft
Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,
in Bezug auf die Bliesbad-Abstufung zur Badestelle bitten wir um Beantwortung der folgenden Frage:
1. Welchen verpflichtenden, rechtsverbindlichen Status haben Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen? Müssen Kommunen die Ergebnisse von Gutachten dieser Gesellschaft zwingend umsetzen?
2. Wenn nein, erfolgt die Abstufung insbesondere um Haftungsrisiken vorzubeugen? Wenn ja, warum spielt dies bei anderen Kommunen keine Rolle? Kann dies damit zusammenhängen, dass andere Kommunen für derartige Haftungsrisiken Versicherungen abgeschlossen haben, die LU nicht bzw. aus Kostengründen nicht mehr abgeschlossen hat?
3. Erfolgt die Abstufung auch deshalb, weil dadurch 15.000 Euro einspart werden können, die bisher dem Förderverein als Zuschuss für die Badeaufsicht gewährt wurden?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender