2011_03 März

Umweltausschuss 23. März 2011

An Herrn
Dezernent
Klaus Dillinger

Ludwigshafen, den 13.03.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses am 23.03.11
Altlastensanierung des ehemaligen Metrogeländes

Sehr geehrter Herr Dillinger,

Bezüglich der Altlastensanierung auf dem ehemaligen Metrogelände bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie erfolgt die Überwachung der Altlast?
  2. Welche Notfällpläne gibt es bei steigendem Grundwasserspiegel?
  3. In welchem Zeitrahmen wären Sanierungsbrunnen einsatzbereit?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

Stellungsnahme der Verwaltung

Anfrage zur Sitzung des Umweltausschusses am 23.03.2011
hier: Freie Wählergruppe Ludwigshafen e.V. — Stadtratsfraktion — Schreiben vom 13.03.2011
Altlastensanierung des ehemaligen Metrogeländes

Frage 1:
Wie erfolgt die Überwachung der Altlast?

Antwort der Verwaltung:
Eine Gefährdung der Umwelt durch die Ablagerungen unter dem Metrogelände erfolgt ausschließlich über den Pfad: Boden — Grundwasser, Deshalb wird das ca. 4,5 ha große Metrogelände seit 2002 durch ein mit der SGD Süd abgestimmtes Grundvvassermonitoringprograrnm überwacht. Dabei werden zweimal jährlich an 14 Messstellen Grundproben entnommen und im Labor analysiert. Der Parameterumfang ist ebenfalls mit der SGO Süd abgestimmt und wird regermaßig angepasst, Darüber hinaus werden alle zwei Monate Grundwasserstandmessungen durchgeführt.
Frage 2;
Welche Notfallpläne gibt es bei steigendem Grundwasserspiegel?

Antwort der Verwaltung:
Das Grundwasser steht ca. 1m unter der Sohle der Ablagerung, so dass keine Auslaugung der Schadstoffe stattfindet. Das Risiko des Ansteigens des Grundwassers ist nach Auswertung der seit über 10 Jahren vorliegenden Grundwasserstandsmessungen minimal, dennoch Bestandteil des Sanierungsplans, Bei einem kritischen Grundwasserstand werden Grundwasserabsenkungsbrunnen errichtet damit der Grundwasserspiegel kontrolliert werden kann. Im derzeit sich im Entwurf befindlichen Sanierungsplan ist die Einleitung des abgepumpten Wassers in den Kanal sichergestellt,
Frage 3:
In welchem Zeitrahmen wären Sanierungsbrunnen einsatzbereit?

Antwort der Verwaltung:
Sofern erforderlich wäre die Errichtung eines Sanierungsbrunnens innerhalb weniger Wochen möglich.

___________________

 

Hauptausschuss 28. März 2011

An Frau
Oberbürgermeisterin Lohse
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 28.02.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses
Tote Fundtiere

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Aus aktuellem Anlass bitte ich um die schriftliche und mündliche Beantwortung der folgenden Fragen zu Thema „tote Fundtiere“:

  1. Wer ist für den Abtransport aufgefundener toten Tiere zuständig?
  2. Wo werden diese Tiere entsorgt? Ist sichergestellt, dass die Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes erfüllt werden?
  3. Wo und wie erfolgt die Kontrolle, ob diese Tiere von einem Besitzer vermisst werden?
  4. Erfolgt bei einer Ermittlung des Besitzers eine Kostenanforderung? Wenn ja, in welcher Höhe?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender


Stellungnahme der Verwaltung

Sitzung des Hauptausschusses am 28.03.2011
Anfrage Nr. 1
öffentlich
Anfrage FWG-Stadtratsfraktion; Tote Fundtiere len 20112310

Frage 1:

Wer ist für den Abtransport aufgefundener toter Tiere zuständig?

Nach § 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) vom 20,10,2010 ist die Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein als kreisfreie Stadt beseitigungspflichtig im Sinne des § 3 Abs. 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) vom 25.01.2004, Die Stadt Ludwigshafen ist Mitglied des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung und hat die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung auf den Zweckverband (§ 2 AGTierNebG) übertragen,
Frage 2:

Wo werden diese Tiere entsorgt? Ist sichergestellt, dass die Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes erfüllt werden?

Die Abholung von Tierkörpern auf städtischen Verkehrs- und Grünflächen ist im Jahr 2006 neu geregelt worden. Danach ist für die Abholung grundsätzlich die Stadtreinigung, außerhalb der normalen Dienstzeiten die Feuerwehr zuständig. Größere Tiere werden zur Zwischenlagerung ins Tierheim als Sammelsteile gebracht und dann vom Zweckverband abgeholt, Kleintiere werden in der Müllverbrennungsanlage entsorgt. Dieses Entsorgungskonzept wurde mit dem zuständigen Amtstierarzt abgestimmt. Die Vorschriften des TierNebG werden eingehalten. Die Tierkörperbeseitigungsgesetze des Mundas und des Landes Rheinland-Pfalz sind außer Kraft getreten und werden durch die o.g. Gesetze ersetzt. Europarechtliche Grundlage für das das aktuelle Recht der Tierischen Nebenprodukte ist die Verordnung (EG) Nr, 1069/2009 vom 21.10,2009.
Frage 3:

Wo und wie erfolgt die Kontrolle, ob diese Tiere von einem Besitzer vermisst werden?

Eine Kontrolle ist nur bei Hunden und Katzen möglich, die entsprechend gekennzeichnet sind (Halsband, Chip oder Tätowierung). Falls Tiere vermisst werden, können die Tierhalter dies den zuständigen Mitarbeitern beim Bereich Umwelt oder im Tierheim melden, Die Informationen werden dann mit den vorhandenen Daten (eingesammelte Tierkörper) abgeglichen,
Frage 4:

Erfolgt bei einer Ermittlung des Besitzers eine Kostenanforderung?
Wenn ja, in welcher Höhe?

In den meisten Fällen können die toten Tiere keinen Besitzern zugeordnet werden. Deshalb kann in der Regel auch keine Kostenanforderung erfolgen. Falls der Besitzer ermittelt werden kann, ist eine Inanspruchnahme im Wege des Kostenersatzes prinzipiell möglich

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