2011_11 November

Hauptausschuss am 21.11.2011

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse
Ludwigshafen, den 11.11.2011

 


Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2011
Reptilienbörsen in Ludwigshafen


Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Wir beantragen, dass der Hauptausschuss beschließt, dass zukünftig keine Reptilienbörsen der bisherigen Art in Ludwigshafen mehr stattfinden.
Auch beantragen wir einen Bericht über den Verlauf der zwei diesjährigen Reptilienbörsen mit einer Stellungnahme des Veterinäramtes bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz. Zu den hygienischen Gefahren einer solchen Veranstaltung soll das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz Kreises Stellung nehmen.

Reptilienbörsen dienten eigentlich zum Austausch zwischen Hobbyzüchtern. Inzwischen handelt es sich um rein kommerzielle Veranstaltungen, bei der eine große Anzahl von Tieren oft mit Tierschutzmängeln und ohne tiergerechte Beratung verkauft werden. Daher beantragen wir einen Bericht über Verlauf und Kontrolle der bisherigen Veranstaltungen.

Nach neueren Forschungsergebnissen besteht bei Reptilien eine große Gefährdung des Menschen durch Salmonelleninfektionen, da sehr viele dieser Tiere Dauerausscheider dieser gefährlichen Bakterien sind. Insbesondere erkranken Kleinkinder und Säuglinge auch ohne direkten Kontakt zu den Reptilien. Wie beurteilt das Gesundheitsamt bei der Kreisverwaltung diese Gefährdung? Aktuelle Fachliteratur kann bei der FWG Fraktion angefordert werde.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

 

Antwort der Verwaltung

Hallo H. Dr. Metz,

wir haben da ein Problem mit dem Antrag zur Reptilienbörse.

Gem. § 32 I S.2 GemO legt der Gemeinderat die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde. Nach § 44 I GemO kann der Gemeinderat Ausschüsse bilden. Dies ist bei uns mit der Zuständigkeitsordnung geregelt. § 5 dieser Zuständigkeitsordnung regelt die Aufgaben des Hauptausschusses.

Die Definition zu den Selbstverwaltungsaufgaben ergibt sich aus § 2 I GemO.

Beim Tierschutzrecht und dem Artenschutzrecht handelt es sich nicht um Selbstverwaltungsangelegenheiten, sondern um Auftragsangelegenheiten, für die allein OB zuständig ist. Eine Zuständigkeit des Stadtrates und seiner Ausschüsse ist nicht gegeben.

§ 3 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts vom 20. April 2005: „Die Landkreise und die kreisfreien Städte nehmen die ihnen nach dieser Verordnung übertragenen Aufgaben als Auftragsangelegenheit wahr.“

§ 1 Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landespflegegesetz vom 1. September 1988: „Zuständige Behörde zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in der Fassung vom 12. März 1987 (BGBl. I S. 889), der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2705) und des Landespflegegesetzes ist die Kreisverwaltung und in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung als untere Landespflegebehörde, soweit nicht im Landespflegegesetz oder in den §§ 2 und 3 etwas anderes bestimmt ist. Die Landkreise und die kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit wahr.“

Eine Alternative wäre, wenn Sie eine Anfrage stellen.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Spies
Stadt Ludwigshafen am Rhein
Bereich Recht
Abteilung Gremien und Ortsvorsteher-Büros
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen
Telefon: 0621/504-2101
Telefax: 0621/504-3308
www.Ludwigshafen.de

 

 
An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse
Ludwigshafen, den 11.11.2011

 

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2011
Trinkwasserverordnung

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,
Seit dem 01.11.2011 gilt die novellierte Trinkwasserverordnung, die die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch regelt. Kernanliegen der Neuregelung ist eine Untersuchungsverpflichtung für Inhaber von Hausinstallationen mit einer Großanlage zur Warmwassererwärmung. Wenn es in einer solchen Anlage zur Vernebelung des Wassers kommt (z. B. in Duschen) und Wasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgegeben wird, muss der Inhaber das Wasser mind. einmal jährlich auf Legionellen untersuchen lassen.
Hierzu fragen wir:
1) Welche finanziellen Mehrkosten werden nach Einschätzung der Verwaltung auf den städtischen Haushalt zukommen ?
2) Können die Untersuchungen vom Gesundheitsamt Ludwigshafen durchgeführt werden oder muß ein akkreditieres Labor mit den Untersuchungen beauftragt werden? Wie hoch wird das jährliche Probenaufkommen sein ?
3) Welche Maßnahmen gegen Legionellenbefall von Wasserleitungen führt die Stadt bereits heute in den öffentlichen Gebäuden durch ?
4) Könnte die Untersuchungspflicht entfallen, wenn statt größerer Warmwasserspeicher für die Erwärmung des Wasser zukünftig ausschließlich Durchlauferhitzer benutzt werden würden, die weniger zur Verkeimung neigen ?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

Hier finden Sie die öffentliche Stellungnahme der Verwaltung(als PDF):

https://www.ludwigshafen.de/ratsinformationssystem/bi/to0040.php?__ksinr=20060613

 

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse
Ludwigshafen, den 14.11.2011

Anfrage zur Sitzung des Hauptausschusses am 21.11.2011
Internationales Deutsches Turnfest 2013


Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Nachdem jetzt beim Bereich Sport die Stelle einer Projektmanagerin Eventmanagement für das Projekt „Internationales Deutsches Turnfest 2013″ besetzt wird, bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen zu diesem Themenkomplex:

1. Welche genaue Beteiligungen der Stadt Ludwigshafen am Internationalen Deutschen Turnfest 2013 sind geplant?

2. Mit welchen Kosten der Stadt Ludwigshafen wird gerechnet?

3. Wie hoch sind voraussichtlich allein die Personalkosten?

4. Mit welchen Kosten rechnen die anderen beteiligten Kommunen?

5. Wann erfolgte eine detaillierte Information der stadträtlichen Gremien?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender
 

Hier finden Sie die öffentliche Stellungnahme der Verwaltung(als PDF):

https://www.ludwigshafen.de/ratsinformationssystem/bi/to0040.php?__ksinr=20060613

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