FWG: Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie in ganz Ludwigshafen Pressemeldung zum Artikel „Eine Stunde mehr ist ein Geschenk“

Eine verlängerte Öffnungszeit der Außengastronomie von 22 Uhr bis 23 Uhr nicht nur in der Innenstadt, sondern im gesamten Stadtgebiet von Ludwigshafen hat FWG-Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Metz im Stadtrat gefordert. Der zuständige Dezernent Andreas Schwarz hat daraufhin eine diesbezügliche Prüfung zugesichert.

Metz verweist auch darauf hin, dass die Lärmschutzbedingungen auch bei verlängerten Öffnungszeiten gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG Ludwigshafen konnte helfen!

Die Freien Wähler begrüßen die Entscheidung der Stadtverwaltung, Ausnahmen von der Gaststättenverordnung zuzulassen und Kleinbetriebe zu unterstützen. Die Stadtverwaltung nutzt ihr Ermessen, um eine gerechte Behandlung im Gastronomiebereich sicherzustellen. Insbesondere wird der Schutz von Traditionsbetrieben ermöglicht, die vielen Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegen und eine wichtige Rolle im lokalen Gemeinschaftsleben spielen. „Wir danken dem zuständigen Dezernenten Andreas Schwarz für sein Engagement in dieser Angelegenheit. Seine Bemühungen haben dazu beigetragen, dass die Interessen der Kleinbetriebe und der Bevölkerung in diesem wichtigen Bereich berücksichtigt werden konnten“, bilanziert Rainer Metz die FWG-Initiative zur Rettung von Kleinbetrieben wie Bäckereifilialen.

Für die Freien Wähler aus Ludwigshafen ist im Prozess deutlich geworden, dass diese Maßnahme im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kleinbetriebe wie Bäckereien, ein deutliches Zeichen für die bürgernahe Politik der FWG Ludwigshafen setzt. Die Entscheidung der Stadtverwaltung ist für uns ein erfreulicher Schritt für eine starke und vielfältige Wirtschaft vor Ort.
Als FWG werden wir uns weiterhin für eine Politik einsetzen, die den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entspricht.

FWG: Neupflanzung von Bäumen unwahrscheinlich!

Der Vorschlag der SPD-Stadtratsfraktion nach einem Sonderplan für Ersatz Pflanzungen von gefällten Bäumen wird von der FWG-Stadtratsfraktion uneingeschränkt begrüßt, aber die Realisierung zumindest zeitnah für vollkommen unrealistisch gehalten:

Um die Anzahl von gepflanzten Bäumen zu erhöhen, hatten die Freien Wähler für den kommenden Stadtrat am Montag, dem 26.02.2024, beantragt, ein Projekt zur Gewinnung von privaten Baumspendern zu starten. So könnten nach der Geburt ein „Lebensbaum“ gepflanzt werden oder auch bei Verstorbenen ein „Baum der Erinnerung“.

Die Finanzierung könnte überwiegend durch Spenden der Bürger erfolgen.

Aus Kostengründen hat die Stadtverwaltung es dennoch abgelehnt, den entsprechenden Antrag überhaupt auf die Tagesordnung zu setzen.

Wie dann ein sehr wünschenswerter Sonderplan für Baumfinanzierungen erfolgen soll, steht wohl in den Sternen, es sei denn, es tauchen plötzlich Fördergelder ungeahnten Ausmaßes auf.

Die Freien Wähler werten diesen SPD Vorschlag als ohne basiertes Fundament, der nur als Reaktion auf den FWG-Vorschlag hektisch eingebracht wurde. Der grundsätzliche Gedanken der Freien Wähler ist und bleibt, eine Mitfinanzierung durch die Bürger als Gegenfinanzierung darzustellen. Jede und jeder Bürger in Ludwigshafen kennt die finanzielle Situation und die enormen Belastungen im sozialen Bereich unserer Stadt.

Die FWG-Fraktion fordern Klarheit von der Verwaltung wie viele Bäume in den letzten fünf Jahren gefällt wurden, wie viele Bäume in dieser Zeit als Ersatz nachgepflanzt wurden und wie die Verwaltung  die Differenz ausgleichen will, aufgeteilt jeweils nach Straßenbäumen und Bäumen außerhalb von Straßen (z.B. Parkanlagen etc.).

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Neupflanzung von Bäumen

Die Anzahl von Anpflanzung von Bäumen in Ludwigshafen ist seit Jahren nicht ausreichend. Die FWG-Stadtratsfraktion stellt daher den folgenden Antrag zur Sitzung des Stadtrates am 26.02.2024:

Es wird in Kooperation mit den Ludwigshafener Krankenhäusern (und nachgelagert vielleicht mit Hebammen und niedergelassenen Kinderärzte) ein städtisches Projekt ermöglicht, in dem jungen Eltern (ggf. mit Großeltern und/oder Verwandten) ermöglicht wird, kurz nach der Geburt ihres Kindes einen „Lebensbaum“ in der Stadt zu pflanzen, der gemeinsam mit dem Nachwuchs alt und groß werden kann. Genauso wäre auch ein Projekt „Baum der Erinnerung“ gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung für Verstorbene denkbar.

Bereits das Hochzeitswäldchen in Friesenheim war/ist ein großer Erfolg. Ebenso das Baumspende-Projekt der Siedlergemeinschaft Niederfeld (Ortsteil Gartenstadt), ist innerhalb weniger Monate in der Stückzahl um ein Vielfaches der Erwartungen des Vereins übertroffen worden.

Alle diese Beispiele zeigen deutlich die positive Bereitschaft der Bürger hier aktiv im Stadtteil zu wirken. Aus diesem Grund sind wir überzeugt, dass noch einiges an Potential für die Stadt vorhanden ist, um die Neupflanzungen vom Bäumen im Stadtgebiet unter Mithilfe der Bevölkerung anzuregen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Mehr Flexibilität in der Toilettenfrage!

Die FWG-Stadtratsfraktion fordert mehr Flexibilität und eine ernsthafte Prüfung der Alternativen in der Frage der nicht vorhandenen Toiletten in Bäckereien und Imbissen.

Außenliegende Toiletten gibt es in vielen Gaststätten in der Pfalz. Eine gemeinsame Nutzung einer Toilettenanlage mit anderen Gastronomiebetrieben sollte möglich sein, wie man es beispielsweise von Autobahnraststätten oder dem Mannheimer Hauptbahnhof kennt, wo der Betrieb der Sanitäranlagen fremd vergeben wurde. Als mögliche Alternative könnte die öffentliche Toilette, die in unmittelbarer Nähe der Bäckerei Brendel auf dem Gördeler Platz steht, dienen.

Eine große Herausforderung ist für die FWG Ludwigshafen die offensichtlich unterschiedlichen Möglichkeiten durch individuelle Verordnungen in den Kommunen der Metropolregion Rhein-Neckar: In Mannheim benötigen Betriebe mit bis zu zehn Plätzen keine Toilette. Eine solche Ungleichbehandlung kann nach Meinung der Freien Wähler in Ludwigshafen nicht akzeptiert werden. Eine Ludwigshafener Satzung könnte als Grundlage für die Auslegung der GastVO § 9 dienen und so einen klaren Rahmen für Abweichungen festschreiben. Durch diese Maßnahme wird eine Gleichbehandlung der Betriebe in der Metropolregion erreicht. Die Stadtratsfraktion der FWG wird einen Antrag in den nächsten Stadtrat einbringen.

Mit freundlichen Grüße

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Kein Kaffeetrinken mehr beim Bäcker an der Ecke – Verlust an Lebensqualität!

Einen Kaffeetrinken beim Bäcker an der Ecke oder einen Döner beim nächsten Imbiss gehört in vielen Fällen in Ludwigshafen jetzt oder bald der Vergangenheit an. Die Gaststättenabteilung der Stadtverwaltung wird nach und nach die Rahmenbedingungen des Gaststättengesetzes und der Gaststättenverordnung umsetzten. Dies bedeutet, dass kleinere Imbissstuben und Bäckereien ohne adäquate Gästetoiletten keinen Verzehr vor Ort mehr zulassen dürfen.

Durch die Änderung dieser Gepflogenheiten, die jahrzehntelang ohne Probleme waren, sieht die FWG-Stadtratsfraktion ein großer Verlust an Lebensqualität. Es droht die Verödung von Geschäftsstraßen. Hinzu kommt, dass bereits viele kleinere Betriebe dadurch Existenzprobleme haben. Gerade in der jetzigen wirtschaftlich schwierigen Zeit ist dies ein falsches Signal!

Daher werden die Freien Wähler in der nächsten Sitzung des Stadtrates eine entsprechende Anfrage stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Anfragen zu Brückenbauwerken und der Fernwärmeversorgung des Willersinnfreibades im Bau- und Grundstücksausschuss am 22.01.2024

„Es ist ausdrücklich keine Kritik an dem Baudezernenten“, betont der baupolitische Sprecher der FWG Stadtratsfraktion Helge Moritz, „es waren politische Entscheidungen des Stadtvorstandes und auch der Vorgänger des Baudezernenten, die uns veranlasst haben beim nächsten Bau- und Grundstücksausschuss diese Anfragen zu stellen.“

Seit Jahrzehnten haben wir große Probleme mit unseren Brückenbauwerken, erst jetzt beginnen wir mit Sanierungen oder schaffen Provisorien wie an der Brücke der B 44 am Giuliniplatz. Die Notenscala der Brückenbewertung liegt zwischen 1,0 und 4,0. Bereits seit mehreren Jahren nimmt die Qualität der Bauwerke ab. Wir wollen sichergehen, dass wir alle bekannten Fakten würdigen können, deshalb unsere Anfrage auf Sachstand zu den Brückenbauwerken mit einer Bewertung zwischen 3,0 und 4,0 – wir sind gespannt.

Es war auch keine Entscheidung des Baudezernenten, den bereits fast am Eingang, in der Straßenmitte des Strandweges am Willersinn, liegenden Fernwärmeanschluss nicht in das Bad hineinzuführen und anzuschließen. Seit Dezember 2021 liegt der Verwaltung unser Antrag und der Auftrag des Stadtrates, die Maßnahme umzusetzen, vor.
Das Einsparpotential wäre und ist noch immer groß – für den Berechnungszeitraum 2021-2040 sind es finanzielle Einsparungen in Höhe von ca. 550 TE; ökologische Einsparung von ca. 200t CO2/Jahr und Synergieeffekten bei den TWL (Wärmeüberschuss in den Sommermonaten muss nicht mittels Rückkühlanlagen vernichtet werden).

Die Zurückziehung der Fernwärmeversorgung aus den Maßnahmenkatalog der beantragten Fördermaßnahmen aus der Maßnahmenliste für das Förderprogramm Kommunales Investitionsprogramm zum kommunalen Klimaschutz (KIPKI) wirft Fragen auf, um deren Beantwortung die FWG bittet:

    1. Wurden andere Fördergelder beantragt?
    1. Wenn ja, welche Fördergelder wurden beantragt und wann ist mit einer Zuweisung zu rechnen?
    1. Wenn nein, wie und mit welchen Mitteln, soll die Fernwärmeversorgung umgesetzt werden?
    1. Welcher Baubeginn/-ende wird angestrebt?

Weiterhin fragen die Freien Wähler nach dem aktuellen Stand der beantragten Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Kommunales Investitionsprogramm zum kommunalen Klimaschutz (KIPI).

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Kritik an Baudezernent Thewalt ist vollkommen überzogen!

Die Kritik in puncto Schulen und Kitas an Alexander Thewalt ist nach Ansicht der FWG Ludwigshafen haarsträubend. Seit dem Ausscheiden von Klaus Dillinger (CDU) sind die Aufgaben, die in diesen beiden Bereichen zu bewältigen sind, noch weitergewachsen. Populistische Wunschpolitik im Bund und Land mit ausufernden Bürokratiemonstern belasten nicht nur die Verwaltungen in den örtlichen Rathäusern, sondern die gesamte Republik. Wir befinden uns in einer Situation, in der die Politik sich auf die theoretische Machbarkeit beschränkt. Verkehrswende, Energiewende, Klimawende, alles steht unter Vorbehalt, da sich die definierten Ziele weitestgehend im Reich der Fantasie bewegen. Ein vereinfachter Bauablauf wie die Nutzung von Generalunternehmern für größere Bauvorhaben wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Bisher muss jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben werden!

Lange vor dem Antritt von Dezernent Thewalt war bereits eine ähnliche Kritik laut geworden: Investitionsstau bei Schulen und Kindergärten. Geld ist für die Projekte vorhanden, sie wurden und werden von dem Baudezernat nur nicht abgerufen. Zudem ist der Arbeitsmarkt leergefegt, die Regularien beim Brandschutz sind -seit der Brandkatastrophe vom Februar 2008- im Vergleich zu anderen Kommunen in unserer Stadt zu Recht außer Rand und Band, was die Situation im Investitionsstau noch mal deutlich anziehen ließ. Verständlich ist, dass niemand Fehler im Brandschutz machen möchte, nur frisst dieser Fokus jegliches Budget der klammen Stadt mittlerweile auf. Als letztes kommt noch zusätzlich dazu, dass sich die Verwaltung im Umbruch befindet, da immer mehr Mitarbeiter ausscheiden als nachkommen. Ob Auslagerung und neue städtische Töchterfirmen hier eine Verbesserung erbringen, muss eingehend geprüft werden.

Für die Freien Wähler ist es erstaunlich, dass in Zeiten der Großen Koalition von SPD und CDU unter Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse keine Kritik an den Baudezernenten Ernst Merkel (CDU) und Klaus Dillinger (CDU) erhoben wurde, obwohl sie dieselben Probleme hatten.

Als FWG positionieren wir uns und sagen, dass wir in erster Linie kein Dezernentenproblem, sondern ein Dezernatsproblem haben, das in allen Bereichen auftritt. Für die FWG steht daher fest: Eine große Verwaltungsreform ist die wichtigste Aufgabe in der kommenden OB-Legislatur.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
FWG-Fraktionsvorsitzender

FWG: Finanzministerin Doris Ahnen lässt Ludwigshafen im Stich!

Entsetzt zeigt sich die FWG Stadtratsfraktion über die Antwort von Finanzministerin Doris Ahnen bezüglich der Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von 171 Millionen Euro aufgrund von Klagen von Ludwigshafener Firmen.

Vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar ist die Nichtinformation der Stadt Ludwigshafen über die Klagen in Millionenhöhe. Tatsächlich sieht die AO in § 184 Abs. 3 AO und § 21 Abs. 3 FVG sehr große Rechte, Akteneinsicht, Teilnahme an Betriebsprüfungen vor. Warum wurde dies Ludwigshafen nicht zugebilligt? Ganz offensichtlich ist das Finanzministerium an einer guten Zusammenarbeit mit Ludwigshafen nicht interessiert! Die Berufung auf das Steuergeheimnis erscheint als große Ausrede, den was der Zeitpunkt der Information der Stadt Ludwigshafen über die Hintergründe mit dem Steuergeheiminis zu tun hat, ist wohl das Geheimnis der Finanzministerin.

Der dauernde Verweis auf das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ – kurz PEK-RP bringt zwar eine gewisse Entlastung, löst aber die dringenden Haushaltsprobleme Ludwigshafens nicht. Mit der jetzigen Gewerbesteuerrückzahlung von 171 Millionen Euro hat das Programm überhaupt nichts zu tun. Hinzu kommt, dass diese hohen Schulden durch eine jahrelange Unterfinanzierung durch das Land aufgelaufen sind.

Nach Ansicht der Freien Wähler ist das Land auf jeden Fall verantwortlich für die Zahlung von etwa 40 Millionen Euro Zinsen. Daher muss dringend die Möglichkeit einer Klage von erfahrenen Anwälten geprüft werden. Hinzu kommt die zu viel gezahlte Gewerbesteuerumlage, die wohl auch nicht erstattet wird!

Angesichts der Höhe der Rückzahlungen fordert die FWG-Fraktion weitere Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender

FWG: Bessere Zusammenarbeit zwischen Finanzdezernat der Stadt und Finanzbehörden des Landes

Angesichts der unerwarteten Rückzahlung von 170 Millionen Euro an Gewerbesteuer fordert die FWG-Stadtratsfraktion eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Finanzdezernat der Stadt Ludwigshafen und den Finanzbehörden des Landes.

Insbesondere wegen der schwierigen finanziellen Lage der chemischen Industrie und der wirtschaftlichen Rezession, es gibt in Ludwigshafen sogar die Abschaltung von Anlagen, erscheint es den Freien Wähler äußerst unwahrscheinlich, dass die geplanten Gewerbesteuereinnahmen dauerhaft vereinnahmt werden können. Wirtschaftskrisen haben in der Vergangenheit immer zu verringerten Gewerbesteuereinnahmen geführt.

Da die Unternehmen für das Jahr 2023 Vorauszahlungen für die erwartete Gewerbesteuer zahlen, wird die endgültige Summe der Zahlung erst nach Erstellen des Geschäftsabschlusses bestimmt. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Lage ist zu erwarten, dass weitere Rückzahlungen erfolgen müssen. Erstaunlicherweise ist dem Kämmerer nicht bekannt, ob und in welcher Höhe Unternehmen bereits eine Reduzierung der Vorauszahlung beantragt und genehmigt bekommen haben.

Um verlässlicher planen zu können, ist es daher unbedingt erforderlich die Kommunikation zwischen Finanzamt und Stadt zu verbessern.

Gleichzeitig fordert die FWG-Stadtratsfraktion die Beteiligung des Landes an der Zinslast, und die vollständige Rückzahlung der zu viel gezahlten Gewerbesteuerumlage, da der Fehler bei einer Landesbehörde beruht. Die Landesregierung muss sich auch fragen lassen, warum Ludwigshafen nicht rechtzeitig über die anhängigen Verfahren informiert wurde, diese sollen bis 2001 zurückgehen. In diesem Zusammenhang sind alle Ludwigshafener Landtagsabgeordneten in der Pflicht auf die Landesregierung entsprechend einzuwirken.

Ferner fragt sich die FWG, ob bei den geführten gerichtlichen Finanzverhandlungen über die Gewerbesteuer nicht ein Vertreter der Stadt Ludwigshafen hätte anwesend oder zumindest eingeladen werden müssen. Die Freien Wähler werden diese Fragen gezielt in den geeigneten Gremien nachfragen. Die Freien Wähler schätzen eine Klage gegen das Land, auf Basis der Regressansprüche als sehr erfolgversprechend ein, Voraussetzung hierfür ist aber eine gute anwaltschaftliche Vertretung, da es um einen steuerrechtlichen Sachverhalt geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender