FWG: „Hundeschwimmtag“ nach Saisonende im Freibad ermöglichen?

Die FWG beantragt im kommenden Hauptausschuss die Prüfung eines Hundeschwimmtags im Willersinn-Freibad nach Ende der Schwimmsaison. Da es in Ludwigshafen außerhalb der ausgewiesenen Hundeauslaufflächen verboten ist, Hunde frei umherlaufen oder sie in Weihern baden zu lassen, wäre ein „Hundeschwimmtag“ in Teilen des Freibads eine einmalige Gelegenheit für Hunde, ausgelassen zu baden. „Die Stadt könnte prüfen, unter welchen Auflagen – wie z.B. ein gültiger Impfausweis für die Hunde – ein solches Badevergnügen nach Saisonende möglich gemacht werden könnte“, schlägt Fraktionsvorsitzender Dr. Metz vor. „Es wäre ein begrenztes Areal und eine begrenzte Zeit, innerhalb derer sich die Hunde austoben könnten. Anschließend wird das Wasser abgelassen und das Becken vor Wiederinbetriebnahme im folgenden Sommer desinfiziert und neu befüllt.“ Andere Freibäder in der Region, u.a. Mannheim, Landau und Heidelberg bieten bereits regelmäßig einen „Hundeschwimmtag“ im Nichtschwimmerbereich nach Saisonabschluss an.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Waldkindergarten für Ludwigshafener Kinder

Nachdem die FWG bereits in der Januar-Ausgabe der „Neuen Lu“ die Idee eines Waldkindergartens für Ludwigshafener Kinder eingebracht hat, beantragt sie nun im kommenden Jugendhilfeausschuss, mögliche Standorte zu suchen und die Etablierung eines naturnahen Kinderbetreuungsangebots zu prüfen.

Vielfältige Studien zeigen, dass das Spielen in der Natur die Lebenskompetenzen der Kinder stärkt. Gerade in den Bereichen Grobmotorik und Sprachentwicklung profitieren die Kinder vom naturverbundenen Spiel. Aber auch auf die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, wirkt sich der lange Aufenthalt in der Natur positiv aus.

„Gerade in einer Industriestadt wie Ludwigshafen brauchen Kinder Möglichkeiten, vielfältige Erfahrungen mit und in der Natur zu machen. Viel Bewegung in der Natur stärkt das Immunsystem, beugt Kurzsichtigkeit vor und fördert Kreativität“, begründet Ruth Hellmann (FWG-Mitglied im Jugendhilfeausschuss) den Antrag. Beheizbare Hütten oder Bauwagen, wie sie beispielsweise in Worms eingesetzt sind, seien billiger und planerisch schneller zu bauen als große, mehrstöckige Kitakomplexe. Angesichts des prekären Betreuungsplatzmangels in Ludwigshafen habe die Stadt die Pflicht, alle erdenklichen Möglichkeiten zu prüfen, um dem Bedarf passende Angebote entgegenzusetzen.

Quellen:

Wormshttps://www.worms-neu.de/neu-de/zukunft-gestalten/klima-und-umwelt/Erlebnisgarten-Umweltbildung/Waldkindergarten.php

Studien: www.archiv.ub.uni-heidelberg.de bei Eingabe des Stichworts „Peter Haefner“

Beste Grüße,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender
FWG-Stadtratsfraktion

FWG: Erholungslandschaft für kommende Generationen sichern!

FWG-Fraktion stellt Antrag auf förmliche Unterschutzstellung des Roßlache-Gebiets

Mit ihrem Antrag im Stadtrat am 22.3.21 geht die FWG-Fraktion einen weiteren Schritt in Richtung Unterschutzstellung des Roßlache-Gebiets. Die FWG pocht darauf, dass das Areal zwischen Oppau, Friesenheim und der Melm nach über 20 Jahren Vorüberlegungen nun endlich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Stadtrat Helge Moritz bekräftigt  seine Forderung aus der Oppauer Ortsbeiratssitzung vom November: „Wir entwickeln, prüfen und diskutieren seit über 20 Jahren. Jetzt wird es endlich Zeit zu handeln!“  Bereits der Umweltbericht von 2014 betont die Funktion der Roßlache als wichtigen Frischluftkorridor. Er verweist ebenso auf die hohe Bedeutung des Gebiets für die Artenvielfalt und als Naherholungsmöglichkeit für die Bevölkerung. Die hohe klimatische und artenerhaltende Bedeutsamkeit wurde in der Antwort der Verwaltung auf eine FWG-Anfrage im letzten Umweltausschuss vom 28.10.20 noch einmal bekräftigt. Dennoch ist bisher kein Verfahren zur förmlichen Unterschutzstellung eingeleitet worden. Mit ihrem Antrag auf Einleitung des Verfahrens will die FWG dies nun ändern. Dabei kann sie mit der Unterstützung anderer Parteien wie CDU und B90/Die Grünen rechnen. Diese hatten in der Oggersheimer Ortsbeiratssitzung vergangene Woche ebenfalls die Vorstellung des Projektes beantragt und sich für die Einrichtung des Schutzgebiets ausgesprochen. Bis eine solche formelle Ausweisung eines Schutzgebiets umgesetzt ist, kann es laut Verwaltung mehrere Jahre dauern.

FWG-Fraktionsvorsitzender Dr. Metz fasst die wiederholten Anträge seiner Fraktion zusammen: „Wir halten es weiterhin für notwendig, das Gebiet auch für kommende Generationen zu sichern.“

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Satzung zu Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)

Um die offensichtlich großen Probleme durch die Umwandlung von Wohnungen zu Pensionen, insbesondere in Oppau, einzudämmen, stellt die FWG Stadtratsfraktion zur nächsten Sitzung den Antrag eine Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu erstellen.

Bereits seit dem 11. Februar 2020 ermöglicht das rheinland-pfälzische Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) allen Kommunen eine Satzung, mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren, aufzustellen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In mehreren Ortsbezirken, unter anderem Oppau und Gartenstadt, sind bereits prekäre Wohnraumsituationen durch Zweckentfremdung entstanden und der Unmut über diese Situation steigt. In diesem Zusammenhang protestierten in Oppau rund 300 Bürger.

Die Stadtverwaltung hat zwar einen Arbeitskreis, der am 04.02.2021 erstmalig tagte, eingerichtet. „Wir Freien Wähler aus Ludwigshafen halten die Arbeit dieses Kreises – ohne das dafür passende Werkzeug einer Satzung – für nicht zweckmäßig!“, begründet Dr. Rainer Metz als Fraktionsvorsitzender den FWG-Antrag. Seine Fraktion ist sich sicher, dass ohne Satzung hierdurch das Grundproblem weiterbesteht bleibt und weiterhin immer mehr Wohnraum durch Umnutzung vom herkömmlichen Wohnungsmarkt verschwindet. Somit wäre der Arbeitskreis nicht Schlagkräftig und könne der Entwicklung nicht entgegenwirken.

„Nur durch eine entsprechende Satzung, wie z.B. seit 2020 in den Städten Kaiserslautern und Speyer, kann sichergestellt werden, dass künftig kein Wohnraum mehr ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt wird. Wir sehen auch die Problematik, dass die städtischen Bemühungen zur Schaffung neuen Wohnraums durchkreuzt werden, wenn parallel die Umnutzung von bestehendem Wohnraum nicht eingedämmt wird. Wir weisen darauf hin, dass die ausufernde Schaffung von neuem Wohnraum auf unverbautem Boden zudem die Forderung des Landes Rheinland-Pfalz den Flächenverbrauch zu reduzieren konterkariert.“ ergänzt Fraktionsvize und baupolitischer Sprecher der FWG Helge Moritz die Begründung der FWG. Moritz hatten den ersten Antrag der FWG im Ortsbeirat Oppau, wo er Fraktionschef ist, eingebracht. Auch die FWG-Fraktion im Ortsbeirat Gartenstadt hat den Antrag dort eingebracht. In der Antwort der Verwaltung war der Verweis auf den Stadtrat enthalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG-Antrag im Kulturausschuss in den Bau- und Grundstücksausschuss verwiesen.

Der von der FWG formulierte Antrag zur Berücksichtigung des stadtkulturellen Bezuges eines Rathaus-Neubaus wurde durch die Vorsitzende des Kulturausschusses Frau Prof. Dr. Reifenberg (CDU) an den Bau- und Grundstücksausschuss verwiesen.

Es bleibt abzuwarten, wie im Laufe der Sitzung vom 25.02.2021 begründet wird, weshalb sich ein Kulturausschuss nicht vor der Planung und Konzeption eines Neubaus mit einem solch zentralen kulturpolitischen Thema in unabhängiger Weise befassen kann.

Thorsten Portisch
(kulturpolitischer Sprecher der FWG Fraktion im Kulturausschuss)

FWG: Schulbeginn ohne Eingangsuntersuchung?

Die Fraktion der Freie Wählergruppe Ludwigshafen fragt nach den Folgen fehlender Schuleingangsuntersuchungen

Normalerweise werden alle Kinder vor dem Eintritt in die Grundschule beim Gesundheitsamt auf ihre Schulreife hin untersucht. Verschiedene Bereiche wie Seh- und Hörfähigkeit, Motorik oder geistiger Entwicklungsstand werden angeschaut, um am Ende eine Gesamtempfehlung auszusprechen. Eltern, Kita und Grundschule erhalten so eine Rückmeldung, ob das Kind ohne Bedenken zur Schule gehen kann, ob es eine spezielle Förderung braucht oder ob es besser erst ein Jahr später eingeschult werden sollte. Unter Umständen kann auch eine Empfehlung für das Besuchen einer Förderschule ausgesprochen werden.

Coronabedingt ist es in diesem Jahr nicht möglich, alle Kinder vor ihrem Schuleintritt zu untersuchen.

Da zu befürchten steht, dass auf diese Weise einige Förderbedarfe unerkannt bleiben werden, stellt die FWG-Fraktion im kommenden Jugendhilfeausschuss folgende Fragen:

  1. Wie viele Einschulungskinder gibt es insgesamt im Jahr 2021/2022 in Ludwigshafen?
  2. Wovon genau hängt es ab, ob ein Kind, das diesen Sommer eingeschult werden soll, eine Schuleingangsuntersuchung erhält? Wie viele Kinder aus Ludwigshafen haben bereits oder werden noch dementsprechend einen Termin für diese Untersuchung beim Gesundheitsamt erhalten?
  3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass Kinder, die einen erhöhten Förderbedarf haben, die Möglichkeit zur Anmeldung an einer Förderschule oder gezielte individuelle Förderung an einer Regelschule erhalten?
  4. An welchen Grundschulen in der Stadt gibt es eine „Vorschule“ oder einen „Schulkindergarten“, die Kinder aufnehmen könnten, bei denen sich herausstellt, dass sie in einer regulären ersten Klasse aufgrund ihres Entwicklungsstandes doch noch nicht gut aufgefangen und mitgenommen werden können?
  5. Wird generell und bei jedem Kind im Zuge der Schuleingangsuntersuchungen des für Ludwigshafen zuständigen Gesundheitsamtes ein eventuell vorhandener Migrationshintergrund erfasst bzw. die Information eingeholt, welche Sprache in der Familie vorrangig gesprochen wird? Für eine gezielte Sprachförderung ist diese Information enorm wichtig, da es einen Unterschied macht, ob ein Kind irgendeine Sprache sicher beherrscht oder ob es generell sprachliche Schwierigkeiten hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Erfolg der Schulsozialarbeit auf Kitas ausweiten!

In der Einrichtung einer Kita-Sozialarbeit als Ergänzung zur Schulsozialarbeit sieht die FWG die Chance, der Stadt auf lange Sicht Kosten zu ersparen.

„Je früher Familien geholfen wird, mit individuellen Herausforderungen umzugehen, desto besser kommen Kinder in ihrem Lebens- und Lernumfeld zurecht. Das erhöht ihre Bildungs- und Teilhabechancen“, erklärt FWG-Fraktionsvorsitzender Hr. Dr. Metz. In der Stadtratssitzung am 14.12.2020 beantragte die FWG daher, mehrere Personalstellen für die Kita-Sozialarbeit im Stadthaushalt bereitzustellen. Das Geld, das hier investiert würde, werde am Ende beim Auffangen der Bildungs- und sozialen Defizite mehrfach eingespart, so Metz.

Die Schulsozialarbeit wurde bisher fraktionsübergreifend gelobt und gegen Sparmaßnahmen verteidigt. Nun schlägt die FWG vor, zusätzlich ein früher ansetzendes Angebot zu etablieren. Über das sogenannte Sozialraumbudget könnte die Kita-Sozialarbeit bis zu 100% vom Land finanziert werden. Mit dem Sozialraumbudget stellt das Land 46 Millionen Euro zur Verfügung. Das Geld kann den Kitas zur Anstellung von bedarfsgenauem Personal wie Kita-Sozialarbeitern, Logopädinnen oder zusätzliche Erzieherinnen überlassen werden.  Der Stadt entstünden somit keine Kosten, der Nutzen für die Gesellschaft und den kommunalen Haushalt wäre jedoch bemerkenswert. In Speyer und Alzey sind bereits Arbeitsplätze geschaffen, die mit der klassischen Kita-Sozialarbeiter vergleichbar sind. Diese Stellen sind sehr erfolgreich im Einsatz.

„Kita-Sozialarbeiterinnen und –arbeiter begleiten Familien. Sie beraten Eltern, Kitapersonal und Tagesmütter und stellen Verbindungen her zu anderen Einrichtungen im Umfeld, wie z.B. Schule oder Beratungsstellen“, stellt Ruth Hellmann, FWG-Mitglied im Jugendhilfeausschuss, dar. „Alle Kinder brauchen das Gefühl, gesehen und angenommen zu werden. Nur so lernen sie, ein verantwortungsvolles Mitglied der Gesellschaft zu werden. Manchmal sind die Voraussetzungen für stabile Beziehungen schwierig. Dann können gut ausgebildete, empathische Fachkräfte helfen, Stabilität und Sicherheit zu schaffen, was die Grundlage für Lernen und Teilhabe darstellt“, konkretisiert Hellmann die Idee, die hinter dem Antrag steht. Der Antrag wurde an den Jugendhilfeausschuss verwiesen. Dieser tagt wieder am 18. März.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Stadtmuseum und Stadtarchiv in den Hauptbahnhof?

Nachdem die Verhandlungen zur Rhenus-Halle bezüglich der Einrichtung des Stadtmuseums und des Stadtarchivs in diesem Gebäude bis heute nicht zur Unterschrift geführt haben, fordern die Freien Wähler erneut die Prüfung des Hauptbahnhofs als alternativen Standort.

Die bereits entstandenen Kosten für Planungen seitens der Stadt und die Hafenbetriebe gehörten zum üblichen Betrieb und stellten kein vernünftiges Argument zum Festhalten an einem wenn auch liebgewonnenen Prestigeprojekt dar. Die jährlichen Kosten von über 1,4 Millionen Euro erscheinen den Freien Wählern auch als sehr hoch.  In der jetzigen Notsituation gelte es in erster Linie den Kulturbetrieb und insbesondere die Vereine und Freie Kunstszene zu unterstützen.

Nun gelte es nach kostengünstigen, möglichst ebenerdig realisierbaren Alternativen mit guter Erreichbarkeit zu suchen.

Hier bringen die Freien Wähler erneut den Hauptbahnhof in die Diskussion ein. Das derzeit laufende Programm zur Aufwertung von Infrastrukturen der Bahn könnte dabei gute Unterstützung leisten. Ein entsprechender Antrag der FWG war im Bau- und Grundstücksauschuss abgelehnt worden.

Es stellt sich nun die Frage, ob eine solche Zusammenlegung alternativ auch im verkehrsgünstig gelegenen Hauptbahnhof möglich wäre. Gerade jetzt sei ein Kostenvergleich notwendig, wobei auch die Berücksichtigung von strukturellen Kosten wie Herstellung von Barrierefreiheit, die Bereitstellung von Parkplätzen oder Wegezeiten für Schulen eine Rolle spielen müssten.

Gleichzeitig wäre dies eine sehr gute Aufwertung und Attraktivitätssteigerung für den in die Jahre gekommenen Hauptbahnhof. Zudem könnten viele zusätzliche Besucher für das Stadtmuseum gewonnen werden.

Im Hauptbahnhof ist bereits eine Kultureinrichtung untergebracht: Die Stiftungsfamilie BSW&EWH hat einen Sitz am Bahnhof und unterhält dort eine große genealogische Sammlung. In der Vergangenheit war die Stiftung zu einer Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen bereit.

Mit freundlichen Grüßen,

Thorsten Portisch
Mitglied im Kulturausschuss

FWG: Eulen-Spielstätte muss gefunden werden!

Die Umwandlung der Eberthalle in ein Impfzentrum akzeptiert die FWG-Stadtratsfraktion angesichts der dramatischen Pandemiesituation.

Nicht hingenommen werden kann aber die ersatzlose Streichung der Eberthalle als Spielstätte für die Eulen Handball Bundesligamannschaft.

Nach Ansicht des FWG-Vorsitzenden Dr. Rainer Metz muss sich jetzt die Metropol-Region zeigen, dass in einem solchen Notfall stadtübergreifende gemeinsame Hilfestellung erfolgt. Die Stadt Ludwigshafen muss Kontakte mit den entsprechenden Verwaltungen aufnehmen und ggf. auch finanzielle Hilfestellung leisten.

Die jetzige Entwicklung darf nicht dazu führen, dass das Ende von Bundesligahandball in Ludwigshafen kommt. Dies wäre den treuen und engagierten Fans sowie den zahlreichen engagierten Helfern nicht zu vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Verbesserung der Schuldensituation kann nur gerichtlich erreicht werden!

Gemäß den Aussagen der Landesregierung bei der Verhandlung der Musterklage der Stadt Pirmasens vor dem Verfassungsgerichtshof Koblenz am 11.11.2020 wegen der unzureichenden Finanzausstattung der Städte sieht das Land keine Notwendigkeit die Finanzstruktur zu ändern.

Damit besteht die einzige Chance zur Verbesserung der Finanzlage in einem eindeutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes Koblenz, in dem die Landesregierung zu einer umfassenden Reform des kommunalen Finanzausgleichs gezwungen wird.

Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserlautern klagen stellvertretend auch für die Stadt Ludwigshafen gegen die Landesregierung um eine gerechtere und bessere Ausstattung der Kommunen zu erreichen. Von den 20 höchst verschuldeten Städten und Kreisen in Deutschland kommen inzwischen elf aus Rheinland-Pfalz. Diess zeigt eine gestörte Wahrnehmung der Leistungsfähigkeit der Städte in RLP. Die bestehenden Strukturen sind städtefeindlich.

Angesichts der bisherigen Erfahrungen, bereits 2012 hatte es ein entsprechendes Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu Gunsten der Städte gegeben, ohne dass es eine strukturelle Besserung gegeben hätte, erwarten die Freien Wähler auch jetzt einen unaufhaltbaren Anstieg der Schulden der Stadt Ludwigshafen mit allen dramatischen Folgen. Allein das strukturelle Defizit von etwa 170 Millionen Euro verursacht ein weiteres Ansteigen der Schulden. Laut Plan werden diese Ende 2022 voraussichtlich 1.627,3 Millionen Euro betragen.

Die Ludwigshafener Politiker insbesondere der in Mainz regierenden Parteien von SPD, Grüne und FDP müssen, so Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Metz, endlich aufwachen und in Mainz Lösungen für Ludwigshafen finden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender