FWG: Waldkindergarten für Ludwigshafener Kinder

Nachdem die FWG bereits in der Januar-Ausgabe der „Neuen Lu“ die Idee eines Waldkindergartens für Ludwigshafener Kinder eingebracht hat, beantragt sie nun im kommenden Jugendhilfeausschuss, mögliche Standorte zu suchen und die Etablierung eines naturnahen Kinderbetreuungsangebots zu prüfen.

Vielfältige Studien zeigen, dass das Spielen in der Natur die Lebenskompetenzen der Kinder stärkt. Gerade in den Bereichen Grobmotorik und Sprachentwicklung profitieren die Kinder vom naturverbundenen Spiel. Aber auch auf die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, wirkt sich der lange Aufenthalt in der Natur positiv aus.

„Gerade in einer Industriestadt wie Ludwigshafen brauchen Kinder Möglichkeiten, vielfältige Erfahrungen mit und in der Natur zu machen. Viel Bewegung in der Natur stärkt das Immunsystem, beugt Kurzsichtigkeit vor und fördert Kreativität“, begründet Ruth Hellmann (FWG-Mitglied im Jugendhilfeausschuss) den Antrag. Beheizbare Hütten oder Bauwagen, wie sie beispielsweise in Worms eingesetzt sind, seien billiger und planerisch schneller zu bauen als große, mehrstöckige Kitakomplexe. Angesichts des prekären Betreuungsplatzmangels in Ludwigshafen habe die Stadt die Pflicht, alle erdenklichen Möglichkeiten zu prüfen, um dem Bedarf passende Angebote entgegenzusetzen.

Quellen:

Wormshttps://www.worms-neu.de/neu-de/zukunft-gestalten/klima-und-umwelt/Erlebnisgarten-Umweltbildung/Waldkindergarten.php

Studien: www.archiv.ub.uni-heidelberg.de bei Eingabe des Stichworts „Peter Haefner“

Beste Grüße,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender
FWG-Stadtratsfraktion

FWG: Einzug der Freien Wähler hilft der FWG-Fraktion!

Als großen Erfolg sieht die FWG-Stadtratsfraktion das Ergebnis der Landtagswahl. Durch den Einzug in den Mainzer Landtag haben die Freien Wähler jetzt einen direkten Draht in den Landtag, den sie nutzen werden, dies unterstützt die Arbeit im Stadtrat.

„Die FWG Stadtratsfraktion Ludwigshafen gratuliert dem zukünftigen Fraktionschef der FREIEN WÄHLER im Landesparlament, Dr. Joachim Streit. Wir freuen uns auf einen guten Kontakt und eine fruchtbare gemeinsame Arbeit“, kommentiert Dr. Rainer Metz den Einzug der FREIEN WÄHLERN in den Landtag.

Das Ergebnis von Ludwigshafen zeigt, dass die Freien Wähler als politische Kraft akzeptiert sind. Für eine Landtagswahl ist das Ergebnis gut, da bisher immer das Kommunalwahlergebnis erheblich besser war. Ermutigend ist das Ergebnis des FWG Direktkandidaten Hans Arndt, der vor den Kandidaten von FDP und Linken zu liegen scheint.

Erschreckend ist das Abschneiden der AfD. In Zukunft sollten alle demokratischen Parteien darauf verweisen, dass im Stadtrat keinerlei Impulse von der AfD ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Satzung zu Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)

Um die offensichtlich großen Probleme durch die Umwandlung von Wohnungen zu Pensionen, insbesondere in Oppau, einzudämmen, stellt die FWG Stadtratsfraktion zur nächsten Sitzung den Antrag eine Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu erstellen.

Bereits seit dem 11. Februar 2020 ermöglicht das rheinland-pfälzische Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) allen Kommunen eine Satzung, mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren, aufzustellen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In mehreren Ortsbezirken, unter anderem Oppau und Gartenstadt, sind bereits prekäre Wohnraumsituationen durch Zweckentfremdung entstanden und der Unmut über diese Situation steigt. In diesem Zusammenhang protestierten in Oppau rund 300 Bürger.

Die Stadtverwaltung hat zwar einen Arbeitskreis, der am 04.02.2021 erstmalig tagte, eingerichtet. „Wir Freien Wähler aus Ludwigshafen halten die Arbeit dieses Kreises – ohne das dafür passende Werkzeug einer Satzung – für nicht zweckmäßig!“, begründet Dr. Rainer Metz als Fraktionsvorsitzender den FWG-Antrag. Seine Fraktion ist sich sicher, dass ohne Satzung hierdurch das Grundproblem weiterbesteht bleibt und weiterhin immer mehr Wohnraum durch Umnutzung vom herkömmlichen Wohnungsmarkt verschwindet. Somit wäre der Arbeitskreis nicht Schlagkräftig und könne der Entwicklung nicht entgegenwirken.

„Nur durch eine entsprechende Satzung, wie z.B. seit 2020 in den Städten Kaiserslautern und Speyer, kann sichergestellt werden, dass künftig kein Wohnraum mehr ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt wird. Wir sehen auch die Problematik, dass die städtischen Bemühungen zur Schaffung neuen Wohnraums durchkreuzt werden, wenn parallel die Umnutzung von bestehendem Wohnraum nicht eingedämmt wird. Wir weisen darauf hin, dass die ausufernde Schaffung von neuem Wohnraum auf unverbautem Boden zudem die Forderung des Landes Rheinland-Pfalz den Flächenverbrauch zu reduzieren konterkariert.“ ergänzt Fraktionsvize und baupolitischer Sprecher der FWG Helge Moritz die Begründung der FWG. Moritz hatten den ersten Antrag der FWG im Ortsbeirat Oppau, wo er Fraktionschef ist, eingebracht. Auch die FWG-Fraktion im Ortsbeirat Gartenstadt hat den Antrag dort eingebracht. In der Antwort der Verwaltung war der Verweis auf den Stadtrat enthalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Schulbeginn ohne Eingangsuntersuchung?

Die Fraktion der Freie Wählergruppe Ludwigshafen fragt nach den Folgen fehlender Schuleingangsuntersuchungen

Normalerweise werden alle Kinder vor dem Eintritt in die Grundschule beim Gesundheitsamt auf ihre Schulreife hin untersucht. Verschiedene Bereiche wie Seh- und Hörfähigkeit, Motorik oder geistiger Entwicklungsstand werden angeschaut, um am Ende eine Gesamtempfehlung auszusprechen. Eltern, Kita und Grundschule erhalten so eine Rückmeldung, ob das Kind ohne Bedenken zur Schule gehen kann, ob es eine spezielle Förderung braucht oder ob es besser erst ein Jahr später eingeschult werden sollte. Unter Umständen kann auch eine Empfehlung für das Besuchen einer Förderschule ausgesprochen werden.

Coronabedingt ist es in diesem Jahr nicht möglich, alle Kinder vor ihrem Schuleintritt zu untersuchen.

Da zu befürchten steht, dass auf diese Weise einige Förderbedarfe unerkannt bleiben werden, stellt die FWG-Fraktion im kommenden Jugendhilfeausschuss folgende Fragen:

  1. Wie viele Einschulungskinder gibt es insgesamt im Jahr 2021/2022 in Ludwigshafen?
  2. Wovon genau hängt es ab, ob ein Kind, das diesen Sommer eingeschult werden soll, eine Schuleingangsuntersuchung erhält? Wie viele Kinder aus Ludwigshafen haben bereits oder werden noch dementsprechend einen Termin für diese Untersuchung beim Gesundheitsamt erhalten?
  3. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird sichergestellt, dass Kinder, die einen erhöhten Förderbedarf haben, die Möglichkeit zur Anmeldung an einer Förderschule oder gezielte individuelle Förderung an einer Regelschule erhalten?
  4. An welchen Grundschulen in der Stadt gibt es eine „Vorschule“ oder einen „Schulkindergarten“, die Kinder aufnehmen könnten, bei denen sich herausstellt, dass sie in einer regulären ersten Klasse aufgrund ihres Entwicklungsstandes doch noch nicht gut aufgefangen und mitgenommen werden können?
  5. Wird generell und bei jedem Kind im Zuge der Schuleingangsuntersuchungen des für Ludwigshafen zuständigen Gesundheitsamtes ein eventuell vorhandener Migrationshintergrund erfasst bzw. die Information eingeholt, welche Sprache in der Familie vorrangig gesprochen wird? Für eine gezielte Sprachförderung ist diese Information enorm wichtig, da es einen Unterschied macht, ob ein Kind irgendeine Sprache sicher beherrscht oder ob es generell sprachliche Schwierigkeiten hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Brückenbauwerke

Brückenbauwerke in Ludwigshafen verschleißen schneller als die Stadt sie sanieren kann!

Eine Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion im Bauausschuss am 15.06.2020 zeigt wie ernst die Lage in Ludwigshafen ist:  Von den insgesamt 460 Brückenbauwerken in der Baulast der Stadt, ohne Hochstraßen, haben 182 Bauwerke einen Zustand erreicht, der uns aufhorchen lässt.

173 Bauwerke befinden sich demzufolge noch in einem ausreichenden Zustand, davon sind aber 39 Bauwerke kurz vor dem Grenzwert zu einem nicht mehr ausreichenden Zustand!

Sieben Bauwerke befinden sich heute schon in einem nicht ausreichenden Zustand.

Zwei Bauwerke befinden sich sogar in einem ungenügenden Zustand, der Fußgänger- und Leitungssteg über den Luitpoldhafen ist bereits seit Jahren gesperrt, die andere Brücke ist der Durchlass des Neuhofer Altrheins.

Leider ist die Personal- und Finanzdecke der Stadt unzureichend bestückt, sodass dem Verfall nicht in allen Fällen rechtzeitig entgegengewirkt werden kann.

Es ist darüber hinaus absehbar, dass in naher Zukunft plötzlich akuter Handlungsbedarf an mehreren Stellen im Stadtgebiet entstehen könnte, denn mit jeder neuen Bauwerksprüfung droht ein Abrutschen in die nächstschlechtere Zustandskategorie – Sprich, von einem heute

zwar noch ausreichenden Zustand in einen baldigen nicht mehr ausreichenden bzw. sogar ungenügenden Zustand!

Die Freien Wähler erwarten daher für Brückensanierungen stark steigende Kosten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Lösung der Altschuldenfrage und Neuordnung der Finanzströme!

Unsere Stadt ist bankrott und SPD sowie CDU schieben sich den schwarzen Peter hin und her!

Angesichts der extremen Verschuldung der Stadt Ludwigshafen kritisiert die FWG-Stadtratsfraktion das Hin- und Herschieben der Schuld an dieser Situation zwischen CDU und SPD.

Bei geplanten 1,4 Milliarde Euro Schulden muss das gemeinsame Ziel aller politischen Kräften in Ludwigshafen sein, gemeinsam Bund und Land zu einer Lösung der Altschuldenfrage und Neuordnung der Finanzströme zum Wohle von Ludwigshafen zu bringen.

Wenn die SPD jetzt die CDU wegen der fehlenden Altschuldenlösung durch den Bund kritisiert, während die CDU der SPD im Land die Alleinschuld gibt, führt dies nur zu einem Stillstand in Bezug auf die Lösung der Schuldenfrage, wie er seit über 15 Jahren besteht und zur jetzigen Katastrophe geführt hat.

Eine Lösung kann nur mit den Regierungen in Bund und Land erreicht werden und dazu müssen die an den Regierungen beteiligten Parteien von  CDU, SPD, Grüne und FDP an einem Strang ziehen. Ein kleinliches gegenseitiges Beschimpfen zeigt wohl, dass CDU und SPD den Ernst der Lage nicht erkannt haben und in ihren Parteien keine Chance für eine Lösung sehen.

Einzig der Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) erscheint die schwierige Problematik erkannt zu haben und versucht bereits seit 2019 eine pragmatische Lösung zu finden, scheitert aber wohl an der mangelnden Unterstützung von CDU, CSU und dem Grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: ÖPNV – nur ein erster positiver Schritt!

Mit der Einstufung der Ausgaben für den ÖPNV als Pflichtaufgabe wird einer langjährigen Forderung der Freien Wähler entsprochen.  Die Zuordnung dieser Kosten als freiwillige Leistung hat die Mittel z.B. für Kultur-, Vereins- und Sportförderung deutlich eingeschränkt.

Nun bestehen dringend benötigte und durch die Fraktion der Freien Wähler stets eingeforderte Spielräume bei den freiwilligen Leistungen also den Ausgaben für Kultur, Sport und für unsere Vereine.

Bei aller Freude über diesen längst ersehnter Erfolg bleibt festzustellen, dass‎ sich die desaströse finanzielle Situation der Stadt zunächst in keiner Weise verbessert. Weiterhin müssen die Ausgaben für den ÖPNV mit Schulden finanziert werden. Rheinland-Pfalz lässt die Kommunen bei der Mobilitätswende im Vergleich mit anderen Bundesländern allein. Im ‎ Gegensatz zu Baden-Württemberg fallen die Zuschüsse hier in jeder Hinsicht zu gering aus. Dies betrifft sowohl den Kauf neuer Fahrzeuge für den ÖPNV, als auch den Bau und die Sanierung der Verkehrswege.

Die Freien Wähler fordern daher ein echtes Bekenntnis zur Mobilitätswende seitens der Landesregierung durch eine verbesserte Förderung, Lippenbekenntnisse reichen nicht aus.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender
FWG-Stadtratsfraktion

FWG: Strukturreform muss Voraussetzung für Schuldenschnitt sein!

Die Entschuldung auch unserer mit 1,4 Milliarden Euro hoch verschuldeten Stadt, wie sie Bundesfinanzminister Scholz anstrebt, begrüßt die FWG-Fraktion ausdrücklich. Der durch den Bund geplante Schuldenschnitt muss jedoch an Bedingungen geknüpft werden. Die Regierung Dreyer und Beck haben über Jahre Bundesmittel nicht entsprechend ihres Verwendungszweckes an die Städte weitergeleitet. Rheinlandpfälzer Städte wie Ludwigshafen sind derzeit chronisch unterfinanziert; daran muss sich endlich etwas ändern.

Nun ist es an der Zeit, dass die längst überfällige Reform des Kommunalen Finanzausgleichs auf Landesebene auf die Tagesordnung kommt. Ohne diese Reform wäre der Schuldenschnitt nur ein Strohfeuer und die Misere bestünde weiter, Ludwigshafen bliebe weiterhin im Vergleich mit Mannheim oder Heidelberg bedingt durch eine katastrophale Landespolitik trotz guter Steuereinnahmen finanziell im Hintertreffen. Es kann nicht sein, dass allein wegen der unabweisbaren Sozialausgaben dauerhaft ein Defizit von über 150 Millionen Euro Ausgaben bei der Stadt bleiben.

Daher muss der Schuldenschnitt an die Bedingung einer Finanzreform auf Landesebene geknüpft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender
FWG-Stadtratsfraktion

FWG: Kommunale Selbstverwaltung am Ende – Land muss ÖPNV als Pflichtleistung anerkennen!

Die Freien Wähler aus Ludwigshafen erhöhen den Druck auf die Landesregierung und bekräftigen nochmals ihre Forderung, dass der ÖPNV endlich als Pflichtausgaben im städtischen Haushalt gewertet wird!

Aufgrund der schwierigen Verkehrssituation durch die Hochstraßensituation hat der Stadtrat am vergangenen Montag beschlossen 2020 zusätzlich fünf Millionen Euro für den ÖPNV einzuplanen.

Laut Nachfrage der FWG werden von der Landesregierung diese fünf Millionen zur Zeit als freiwillige Leistung gewertet. Sie stammen also aus den gleichen Töpfen wie die städtischen Leistungen für: Kulturelle Einrichtungen, die Förderung des Sports, unsere Bäder, die Förderung von Vereinen und die damit verbundene Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen Menschen, die Musikschule, die Volkshochschule, die Drogenhilfe, die Hausaufgabenhilfe, die Kriminalprävention, das Frauenhaus und der Klimaschutzes.

Erschwerend hinzu kommt, dass die ADD als Aufsichtsbehörde der Landesregierung die Ausgaben im Bereich der sog. „Freiwilligen Leistungen“ gedeckelt hat. Wenn die Stadt in den Ausbau des ÖPNV investiert, dann bleibt somit weniger für alle anderen sog. „Freiwilligen Leistungen“ übrig.

Kurzum, städtischer Nahverkehr in Zeiten der Mobilitätswende konkurriert in den Augen der Landesregierung Rheinland-Pfalz mit Ausgaben für Gesundheit, Bildung, Teilhabe und Integration.

Aufgrund des Rückgangs der Gewerbesteuereinnahmen besteht bereits heute die Gefahr, dass aufgrund dieses Ausgabendeckels bereits beschlossene Zuschüsse an Vereine und Institutionen nicht ausgezahlt werden können.

Die Freien Wähler Ludwigshafen meinen:

In Zeiten der Hochstraßenkrise zeigt die fortgesetzte Einstufung des ÖPNV als sog. „Freiwillige Leistung“, dass die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz offensichtlich seit Jahren unwillens oder unfähig ist, Lösungen für städtische Infrastrukturen des 21. Jahrhunderts zu entwickeln.

Die FWG fordert daher eine rasche Anerkennung der Leistungen des ÖPNV als Pflichtleistung. Ansonsten steht die kommunale Selbstverwaltung vor dem Aus.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender
FWG Stadtratsfraktion

FWG: Grundsteuererhöhung nur bei festen Zusagen der Landesregierung!

Die Freien Wähler Ludwigshafen erwarten klare und deutliche Zusagen der Haushaltsaufsicht, um eine Anpassung der Grundsteuer rechtfertigen zu können.

Eine Zustimmung zur Erhöhung der Grundsteuer der FWG in der kommenden Sitzung des Stadtrates wird es nur geben, wenn konkrete Zusagen der Landesregierung vorliegen. „Wir erwarten klare Zusage, dass die für den laufenden Doppelhaushalt beschlossenen Erhöhungen der freiwilligen Leistungen im Bereich der Vereine und Kultureinrichtungen in den Jahre 2019 und 2020 erfolgen kann. Zudem fordert die FWG-Stadtratsfraktion die Anerkennung der Ausgaben für den ÖPNV als freiwillige Leistung in Pflichtleistungen zu ändern. konkretisiert Dr. Rainer Metz die Forderung der FWG. Sollten beide Forderungen erfüllt werden, stimmt die FWG-Stadtratsfraktion der Erhöhung zu.

Die ADD, eine Verwaltungseinheit der Landesregierung, hatte bei der Erhöhung der Vergnügungs- und Gewerbesteuer im vergangenen Jahr zugestimmt, einen bestimmten Teil dieser Einnahmen als freiwillige Leistungen für die Vereine und Kultureinrichtungen zu verwenden. Mehr als 10 Jahre hatte es in diesem Bereich keine Erhöhungen mehr gegeben, was wegen der Tariferhöhungen und Inflation einer größeren Kürzung entspricht. Aufgrund der stark verminderten Gewerbesteuereinnahmen hat die Stadt Ludwigshafen große Schwierigkeiten diese Erhöhungen auch wirklich auszuzahlen. Die Aufsichtsbehörde ADD könnte diese Ausgaben blockieren.

Gleichzeitig muss das Angebot im ÖPNV wegen der zahlreichen Baumaßnahmen massiv ausgeweitet werden. Leider werden diese Ausgaben durch die Aufsichtsbehörde ADD und damit durch die Landesregierung als freiwillige Leistungen gewertet und erschweren hiermit die Möglichkeiten  die Vereine und Kultureinrichtungen der Stadt am Leben zu erhalten.

Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass Ludwigshafen mit seinen Stadtteilen sozial intakt bleibt und die dringend erforderliche Mobilitätswende gelingen kann. Es wird Zeit, dass die Vertreterinnen und Vertreter der RheinlandpfälzerRegierungsparteien, SPD, Grüne und FDP – insbesondere deren Abgeordneten aus Ludwigshafen – ihrer Verantwortung gerecht werden und sich nicht hinter der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Landesbehörde verstecken. Die Regeln für deren Funktion werden schließlich vom Land bestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

Fraktionsvorsitzender
FWG-Stadtratsfraktion