2010_08 August

Anfragen zur Sitzung des Bau- und Grundstücksauschusses am 23.08.2010

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 17.08.2010
 

Busendhaltestelle Londoner Ring 75 (Pfingstweide)

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Bezüglich der Busendhaltestelle Londoner Ring 75 in der Pfingstweide bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Wurde bei der Planung der derzeitigen Bus-Endhaltestelle Londoner Ring 75 berücksichtigt, dass bei der Nutzung als Endhaltestelle zum Fahrerwechsel zwei Busse an einer für einen Bus ausgelegten Haltestelle halten müssen?
Ist bekannt, dass der in die Fahrbahn ragende zweite Bus, verbunden mit der an dieser Stelle einmündenden Seitenstraße, eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit darstellt, dass dann Fahrgäste an einer extrem unübersichtlichen Stelle die Fahrbahn überqueren müssen? 
Beabsichtigt die Verwaltung diese Haltestelle erneut umzubauen?
 Warum wurde beim Umbau der Endhaltestelle Oppau weiterhin an einer ca. 3,25 km Luftlinie entfernten Endhaltestelle in der Pfingstweide festgehalten?
In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel für die erste und zweite Verlegung der Haltestelle verausgabt?
In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel von Dritten (Bund / Land) zur Verfügung gestellt?
Gab es Auflagen für die Bereitstellung dieser Haushaltsmittel?

Diese Endhaltestelle wird häufig von Jugendlichen als Treffpunkt genutzt. Welche Freizeitgestaltungsmöglichkeiten für Jugendliche über 15 Jahre werden von Seiten der Verwaltunge in der Pfingstweide angeboten?
Wird die Nutzung der Endhaltestelle als Freizeittreff von der Verwaltung toleriert oder welche Maßnahmen sind geplant?

Diese Endstelle besitzt keinen Fahrscheinautomat, ist eine nachträgliche Installation vorgesehen?
Wurden die betroffenen Nachbarn über das Vorhaben vor Baubeginn informiert und aufgeklärt?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme der Verwaltung

Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion zu der Busendhaltestelle Londoner Ring 75
KSD 2010163

Nach den Planungen der RNV fährt nur ein Bus zeitgleich die Endstelle Londoner Ring an.
Der dort eingesetzte Subunternehmer tauscht jedoch in Abhängigkeit des Fahrerdienstplanes an der Endstelle mehrmals täglich die Fahrzeuge, so dass sich wohl die Konstellation mit zwei Bussen, die sich zeitgleich an der Haltestelle einfinden, einstellt.

Die RNV GmbH wurde aufgefordert, ihren Subunternehmer anzuweisen, dass neu einsetzende Fahzeuge an der Haltestelle Londoner Ring erst nach Ankunft und Weiterfahrt des aussetzenden Fahrzeugs bereitgestellt werden oder auf den Fahrzeugwechsel an dieser Haltestelle zu verzichten.
Durch diese Maßnahme ist gewährleistet, dass sich max. ein Fahrzeug in der Haltestelle befindet.
Eine Ausrüstung der Haltestelle mit einem Fahrkartenautomat ist nicht vorgesehen, zumal der Fahrscheinverkauf beim Fahrer erfolgt.
Nach dem Nahverkehrsgesetz (S 3 (7)) sollen beider Planung von Haltstellen die Belange von Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, berücksichtigt werden. Vom Land werden Maßnahmen, wie der barrierefreie Umbau / Neubau von Haltestellen, gefördert. lm Falle der Haltestelle Londoner Ring mit genehmigten Gesamtkosten in Höhe von 68.000 EUR wurden dafür Zuwendungen in Höhe von 85% der förderfähigen Kosten gewährt. Der städtische Kostenanteil der Maßnahme sowie die nicht förderfähigen Kosten wurden über Nahverkehrsmittel finanziert. Diese Finanzmittelwerden den Aufgabenträgern zweck- gebunden für ÖPNv-Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
Der Haushalt der Stadt Ludwigshafen wurde durch den Bau der Haltestelle somit nicht belastet.

Die Haltestelle wurde entsprechend dem mit den Behindertenverbänden abgestimmten Regelplan konzipiert (Blindenleitstreifen, Regelabmessungen etc) . Da der Neubau der Haltestelle,,Londoner Ring“ keine wichtige Planung im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu §15 (1) der Gemeindeordnung darstellt, ist eine Information der Einwohner über die Maßnahme  nicht zwingend erforderlich. Da während der Baumaßnahme keine Einschränkungen für die Anwohner zu erwarten waren, wurde von der Projektleitung ebenfalls keine Notwendigkeit gesehen, die Anwohner mittels Flugblatt zu informieren.

_____________________

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 15.08.2010

Baustelle in der Schnabelbrunnengasse

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Das Bauvorhaben in der Schnabelbrunnengasse wird zur Zeit nicht weiter vorangetrieben. Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie geht die Entwicklung in diesem Bereich weiter?
2. Wie erfolgt eine Sicherung gegen unbefugtes Betreten insbesondere von Kindern?
3. Wer ist für die Baustelle zuständig?

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Rainer Metz
Fraktionsvorsitzende

Stellungnahme der Verwaltung

Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion; Baustelle in der Schnabelbrunnengasse
KSD 2010162

Die Grundstücke in der Schnabelbrunnengasse sollen verkauft und neu bebaut werden. Der Verkauf der Fläche an die Familien Kutun und Ertas wurden in der Bau- und Grundstücksitzung am 14.06.2010 beschlossen.

Zu Punkt 1:
Grundlage des Verkaufs ist ein genehmigter Bauantrag. Die Baupläne wurden bereits vewaltungsintern detailliert abgestimmt, müssen allerdings noch durch die Kaufinteressenten formal eingereicht werden.
Aufgrund neuer Grundstückzuschnitte muss eine derzeit noch vermietete Garage abgebrochen werden. Die Mieterin verlangt in diesem Zusammenhang einen Ersatz ihrer Abstellmöglichkeit. Nach intensiven Gesprächen mit Mieterin und zukünftigen Käufem wurde für den 23.O9.2010 ein Termin zur gegenseitigen Anerkennung von Rechten und Pflichten der Akteure festgelegt. Die Mieterin wird auf Kosten des Erwerbers ein Ersatzbau erhalten.
lm Gegenzug wird das Garagengebäude aus dem vertraglichen Mietverhältnis gestrichen.
Nach Klärung dieses Sachverhaltes rechnen wir in nächster Zeit mit der Eingabe des Bauantrages. Der Verkauf der Grundstücke und Baubeginn würde dann spätestens im Frühjahr 201 1 anstehen.

Zu Punkt 2 und 3:
Die derzeitige Brachfläche ist Eigentum der Stadt Ludwigshafen und steht unter der Verwaltung des Bereichs lmmobilien. Ansprechpartner ist 2-13 Herr Nebel, der regelmäßig die Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten überwacht.

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