FWG -offener Brief – Erhöhung der Grundsteuer

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer,

wie seit Ende letzten Jahres bekannt, verweigert die ADD der Stadt Ludwigshafen die Genehmigung ihres Haushaltes für das Haushaltsjahr 2022. Als Begründung und Forderung wird aufgeführt, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 525 Punkte unumgänglich sei.

Somit würde, wenn der Stadtrat den Forderungen nicht nachkäme, in absehbarer Zeit katastrophale Folgen für die Ludwigshafener Gesellschaft folgen, beispielsweise müssten Freizeiteinrichtungen zwangsweise geschlossen werden, Vereinszuschüsse würden wegfallen.

Wir halten diese Erhöhung in der momentanen Situation für falsch und weisen auf folgende wichtige Aspekte hin:

  • Die Grundsteuer B trifft alle Bewohner/Innen, da sie vom Vermieter umgelegt wird
  • Ludwigshafen hat eine Bevölkerungsstruktur mit vielen sozial schwachen Familien
  • Diese Familien sind durch die hohe Inflation und insbesondere durch die gestiegenen Energiepreise, insbesondere der Gas- und Elektroversorgung, sehr stark belastet
  • Viele Ludwigshafener Unternehmen kämpfen bereits mit den Folgen des Ukraine Krieges, den Nachwirkungen der Pandemie, den Energiepreisen und würden jetzt erneut belastet werden

Steuerpolitik ist keine Symbolpolitik der Landesregierung, sondern stellt das Herzstück kommunaler Mitbestimmung dar.

Wenn die ADD auf einen durchschnittlichen Hebesatz der Kommunen verweist, dann ist das ohne Aussagewert und methodisch unzulänglich. Relevant wäre bspw. der durchschnittliche Hebesatz bezogen auf eine Erwerbsgröße oder auf die Branchen z.B. der fünf größten Steuerzahler.

Zudem ist die jeweilige spezifische Situation ausschlaggebend. Wie hoch sind bereits die Einnahmen aus einer Steuer im Vergleich zum Durchschnitt. Bei der Gesamtschau gilt ohnehin, dass Ludwigshafen im Bundesvergleich mit Blick auf die Gesamtsteuereinnahmen sehr gut dasteht (Rang 28).

Ebenso ist der Steueranteil aus der Grundsteuer B in Ludwigshafen bereits heute gemessen am Bundesschnitt überproportional hoch, da Ludwigshafen einen sehr hohen Versiegelungsgrad (Rang 43 aller 11249 Kommunen (vgl. www.123deutschland.de) besitzt.

Ebenso muss das Wettbewerbsumfeld der Stadt Ludwigshafen berücksichtigt werden, und dieses lässt uns keinen Spielraum für weiteren Steuererhöhungen! Weshalb sollte jemand in Ludwigshafen Grundeigentum erwerben und seinen Betrieb ansiedeln, wenn er in in Sichtweite wesentlich bessere Bedingungen (Mannheim 487 Prozentpunkte) vorfindet?

Aus diesen Gründen lautete und lautet unser Kompromissvorschlag eine Anpassung der Grundsteuer B auf 487 Prozentpunkte.

Die ADD ist nur eine Behörde der Landesregierung.

Ein nicht genehmigter Haushalt einer Gemeinde ist auch Landespolitik!

Daher bitten wir Sie bereits im Vorfeld der Beratungen zu der Erhöhung der Grundsteuer dringend um Prüfung, ob die Landesregierung die geforderte Steuererhöhung durch eine Art Erpressung durchsetzen möchte.

Die entscheidende Stadtratssitzung findet am 25.April 2022 statt.

Wir bitten daher um eine rasche Bearbeitung und Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
FWG-Fraktionsvorsitzender

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