FWG: Erholungslandschaft für kommende Generationen sichern!

FWG-Fraktion stellt Antrag auf förmliche Unterschutzstellung des Roßlache-Gebiets

Mit ihrem Antrag im Stadtrat am 22.3.21 geht die FWG-Fraktion einen weiteren Schritt in Richtung Unterschutzstellung des Roßlache-Gebiets. Die FWG pocht darauf, dass das Areal zwischen Oppau, Friesenheim und der Melm nach über 20 Jahren Vorüberlegungen nun endlich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird.

Stadtrat Helge Moritz bekräftigt  seine Forderung aus der Oppauer Ortsbeiratssitzung vom November: „Wir entwickeln, prüfen und diskutieren seit über 20 Jahren. Jetzt wird es endlich Zeit zu handeln!“  Bereits der Umweltbericht von 2014 betont die Funktion der Roßlache als wichtigen Frischluftkorridor. Er verweist ebenso auf die hohe Bedeutung des Gebiets für die Artenvielfalt und als Naherholungsmöglichkeit für die Bevölkerung. Die hohe klimatische und artenerhaltende Bedeutsamkeit wurde in der Antwort der Verwaltung auf eine FWG-Anfrage im letzten Umweltausschuss vom 28.10.20 noch einmal bekräftigt. Dennoch ist bisher kein Verfahren zur förmlichen Unterschutzstellung eingeleitet worden. Mit ihrem Antrag auf Einleitung des Verfahrens will die FWG dies nun ändern. Dabei kann sie mit der Unterstützung anderer Parteien wie CDU und B90/Die Grünen rechnen. Diese hatten in der Oggersheimer Ortsbeiratssitzung vergangene Woche ebenfalls die Vorstellung des Projektes beantragt und sich für die Einrichtung des Schutzgebiets ausgesprochen. Bis eine solche formelle Ausweisung eines Schutzgebiets umgesetzt ist, kann es laut Verwaltung mehrere Jahre dauern.

FWG-Fraktionsvorsitzender Dr. Metz fasst die wiederholten Anträge seiner Fraktion zusammen: „Wir halten es weiterhin für notwendig, das Gebiet auch für kommende Generationen zu sichern.“

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Wildblumenwiesen (Magerwiesenflächen) in Ludwigshafen

Der Natur werden täglich weltweit riesige Flächen entzogen und einfach versiegelt – auch Ludwigshafen ist von dieser zunehmenden Flächenversiegelung betroffen. Das Regenwasser, welches z.B. auf versiegelten Verkehrsinseln auftrifft, kann nicht versickern. Dadurch verschärfen sich unter anderem die Probleme der Oberflächenentwässerung. Es droht eine steigende Hochwasser-Gefahr.

Daneben ist auch ein zunehmender Insektenschwund in Ludwigshafen zu verzeichnen. Seit mehreren Jahren wird bereits vor dem Rückgang von Bienen und anderen Insekten gewarnt. Sie gehören zum einen als Blütenbestäuber zu den wichtigsten Nutztieren, aber darüber hinaus dienen diese Insekten ebenfalls wieder als Nahrungsgrundlage für andere Tiere wie z.B. Vögel, Frösche und kleine Säugetiere.

Aber dagegen kann man zumindest in kleinen Maßstäben etwas tun:

In Ludwigshafen könnten Wildblumenwiesen („Magerwiesen“) bedrohten Insekten als Nahrungsgrundlage dienen. Wildblumenwiesen sind außerdem pflegeleicht und müssen nur ein bis zwei Mal pro Jahr gemäht werden.

Ein weiteres Argument ist, dass die Wildblumen das Stadtbild verschönern und zu einer Feinstaubreduzierung beitragen können, wodurch auch die Lebensqualität in Ludwigshafen verbesserwird.

Wildblumenwiesen („Magerwiesen“) dienen somit dem Erhalt von Blumen-, Insekten- und Tierarten und stellen in der Stadt eine wichtige Naturschutzmaßnahme dar.

Aus diesen Gründen möchte die FWG folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Umweltausschusses setzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen:

  1. welche versiegelten städtischen Flächen künftig als Wildblumenwiesen angelegt werden können. Dabei sind insbesondere Verkehrsinseln und sonstige nicht genutzte Pflasterungen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
  2. welche kleineren städtischen Grünflächen innerhalb der Ludwigshafener Wohngebiete zu Wildblumenwiesen umgewandelt werden können (z.B. kleine Wiese an der Endhaltestelle „Oppau West“; kleine Wiese Ecke Jahnstraße/Horst-Schork-Straße; kleine Wiese Ecke Faberstraße/Siemensstraße).
  3. welche größeren städtischen Parkanlagen/Grünflächen in Ludwigshafen zu einem gewissen Prozentanteil (z.B. mindestens 5 %) als Wildblumenwiesen angelegt werden können.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, dem Umweltausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz​                    Manuela Raab
Fraktionsvorsitzender​         Mitglied im Umweltausschuss