2011_02 Februar

Anfragen für die Stadtratssitzung am 21.02.2011

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 09.02.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Stadtrates
ÖPNV und Verkehrssituation in den Stadtteilen Edigheim und Pfingstweide

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Zum Thema ÖPNV und Verkehrssituation in den Stadtteilen Edigheim und Pfingstweide bitten wir in der nächsten Sitzung des Stadtrates um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Zum ÖPNV der nördlichen Stadtteile:

In den nördlichen Stadtteilen Oppau, Edigheim und Pfingstweide werden über Tag in der Regel keine Busse der VBL eingesetzt. Meistens verkehren Busse der Fa. Beeth (MAN Lion‘s City Common Rail D 20 mit 12 m Länge und über 30 Sitzplätzen). Die Busse sind teilweise über 10 Jahre alt (HP-OQ 521; Erstzulassung 19.01.2001).

Daneben sind, bedingt durch die Verkehrssituation in den nördlichen Stadtteilen, insbesondere durch starkes Verkehrsaufkommen, enge Ortsstraßen und massiv durch den beschrankten Bahnübergang in Edigheim, häufig Busse nicht pünktlich. Da der Ausbau des BASF-Terminals zu häufigeren Schließungen der Bahnschranke führen wird, ist mit weiteren Verspätungen zu rechnen. Wir bitten daher in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wurden für die o.a. Stadtteile Fahrgastzahlen für den Busverkehr erhoben? Wenn ja, bitten wir um Aushändigung der Zahlen. Wenn nein, wann werden diese Zahlen erhoben?
1a. Ist es notwendig die Anglerstraße in dem bestehenden Umfang anzufahren ?
2. Wurde die an die Fa. Beth vergebene Leistung ausgeschrieben? Wenn ja, zu welchen Bedingungen (Art und Größe der Busse?)?
3. Warum werden für die Buslinien nicht an den Fahrgastzahlen angepasste Busse eingesetzt sondern durchgehend 12m Busse bzw. Gelenkbusse?
4. Welche Abgasnorm besitzen die eingesetzten Busse?
5. Warum werden keine technisch (Schalldämmung, Vibration, Abgasbelastung) auf dem neusten Stand befindliche Busse eingesetzt?
6. Ist vorgesehen die Busflotte in absehbarer Zeit dem neusten technischen Stand (Gas-, Hybrid-, Brennstoffzellenantrieb) anzupassen? Besteht ein entsprechendes Konzept für die gesamte Busflotte der VBL oder ist ein solches geplant?
7. Ist der Verwaltung bekannt, dass die Pünktlichkeit der Busse häufig beanstandet wird? Werden zur Verbesserung der Pünktlichkeit die betroffenen Fahrpläne überarbeitet? Wenn ja, werden diese mit Bürgerbeteiligung überarbeitet?

Wenn nein, welche Maßnahmen sind vorgesehen um die Pünktlichkeit zu garantieren?
8. Besteht für die nördlichen Stadtteile ein Konzept für die Erweiterung der Straßenbahnlinie? Ist geplant neben der Pfingstweide auch die Stadt Frankenthal anzubinden?
9. In der Pfingstweide wurde im Londoner Ring 2010 mit dem Bau einer Endhaltestelle begonnen. In unmittelbarer Nähe wurde ein Gebäude errichtet, offensichtlich ein Toilettenhäuschen für das Buspersonal. Die Fahrtzeit von Endstation zu Endstation beträgt von Oppau / Pfingstweide 7 Minuten, vom Berliner Platz /Pfingstweide 33 Minuten. An allen Endpunkten befinden sich sanitäre Einrichtungen. Entspricht die Errichtung dieser Endhaltestelle mitten in dem Wohngebiet den baurechtlichen und emissionsrechtlichen Bestimmungen? Wurden Lärm- / Abgasmessungen durchgeführt bzw. sind Messungen geplant? Welche Kosten sind für die Erstellung des Sanitärgebäudes an der Endhaltestelle Oppau und Pfingstweide entstanden? War die Errichtung eines Sanitärgebäudes bei den kurzen Fahrtzeiten vorgeschrieben? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Ist die Größe des Sanitärgebäudes Pfingstweide (2 Räume) angemessen
Zur Verkehrssituation in Edigheim:
Die Anwohnerstraßen des Stadtteils Edigheim haben, bedingt durch ihre bauweise mit teilweise sehr engen Ortsstraßen, bereits seit geraumer Zeit die Grenze der Belastbarkeit überschritten. Durch den Autoverkehr der Anwohner und insbesondere durch den öffentlichen Busverkehr und Schulbusverkehr hat sich eine Situation ergeben die keine Verkehrssicherheit gewährleistet. Fahrradverkehr, insbesondere zu Schulzeiten, ist zu einem Risiko geworden. Gerade die Anbindung des Schulzentrums Edigheim entspricht nicht den Forderungen für einen sicheren Schulweg.
1. Bestehen von Seiten der Verwaltung Pläne die Zufahrten zum Schulzentrum / Sportstätten zu überarbeiten? Wenn ja, werden diese Pläne mit den Anwohnern abgestimmt? Wenn nein, aus welchen Gründen wird die derzeitige Verkehrssituation akzeptiert?
2. Wird für den Stadtteil Edigheim ein Verkehrsleitkonzept erarbeitet bzw. überarbeitet? Wenn nein, aus welchen Gründen?
3. Seit geraumer Zeit wird in der Oppauerstraße eine Tempobeschränkung auf 30 km/h gefordert und wurde auch den Anwohnerinnen und Anwohner von den Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD  im Ortsbeirat versprochen. Wird dieses Versprechen in absehbarer Zeit umgesetzt ? Wenn Ja wann, wenn nein, aus welchen Gründen.
4. Schüler und auch ältere Verkehrsteilnehmer die, auch zum Schutze der Umwelt, ihr Fahrrad nutzen sind in Edigheim besonders gefährdet. Ist für Edigheim sowohl ein Fahrradwegekonzept und auch ein allgemeines Fahrradkonzept vorhanden oder geplant? Wenn nein, aus welchen Gründen?
5. Durch die Einrichtung von Einbahnstraßen mit der Beibehaltung der „Rechts vor Links Vorfahrt“ würde sich die Verkehrssituation erheblich entspannen. Wird die Einrichtung von Einbahnstraßen geplant? Wenn ja, werden diese Pläne mit den Anwohnern abgestimmt? Wenn nein, aus welchen Gründen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

 

Sitzung des Stadtrates am 21.02.2011 Anfrage 3
öffentlich
Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion; ÖPNV und Verkehrssituation in den Stadtteilen
Edigheim und Pfingstweide KSD 20112144

Stellungnahme der Verwaltung

Zum ÖPNV in den nördlichen Stadtteilen:

1. Fahrgastzahlen werden für alle Bus- und Straßenbahnlinien im Stadtgebiet in unregelmäßigen Abständen durch das Verkehrsunternehmen (rnv) manuell oder automatisiert erhoben. Das Zahlenmaterial kann bei Bedarf beim Verkehrsunternehmen angefordert werden.

1a Die Haltestelle Anglerstraße sichert die im Nahverkehrsplan festgeschriebene Erschließungsqualität (300m zur Haltestelle) für den Bereich Münchbuschweg und Dammstückerweg. Eine Reduzierung oder gar Entfall der Bedienung würde die ÖPNV-Qualität für die angesprochenen Bereiche erheblich verschlechtern.

2. Omnibusbetriebe Beth ist als Tochterunternehmen der RNV mit der Erbringung der Verkehrsleistung beauftragt worden. Eine Ausschreibung bei einer Beauftragung an ein Tochterunternehmen ist nicht erforderlich.

3. Die Busse werden ganztags auf den Linien eingesetzt, sodass es sowohl Zeiten hoher als auch geringerer Nachfragen gibt. Die Dimensionierung der Busse muss sich dabei an den Spitzenzeiten orientieren. Sollten in Zeiten schwächerer Nachfrage dann kleinere Busse eingesetzt werden, müssten diese zusätzlich vorgehalten werden und wären für einen Großteil des Tages nicht im Einsatz. Ebenso wären beim Einsatz kleinerer Fahrzeuge dann die größeren Busse ungenutzt. Dies ist äußerst unwirtschaftlich. Nähere Aussagen dazu sind durch die RNV zu tätigen.

4. Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge von Omnibusbetriebe Beth erfüllen vollumfänglich die Qualitätsvorgaben der Stadt Ludwigshafen an die RNV bzgl. des Stadtbusverkehrs Ludwigshafen. Omnibusbetriebe Beth hat insgesamt 13 Fahrzeuge im Einsatz, von denen 9 Busse als Neufahrzeuge mit EU-RO4-Motoren (inklusive Rußpartikelfilter und Grüner Feinstaubplakette) seit Ende 2007 im Einsatz sind. Diese Fahrzeuge zeichnen sich aufgrund modernster Common Rail-Motorentechnik durch geringe Lärm- bzw. Schadstoffemissionen aus. Die übrigen 4 Busse erfüllen die Abgasnorm EURO 2 bzw.Euro 3. Planmäßig werden die Ganztageswagenumläufe nur mit Neufahrzeugen bedient.

5. Die Regelfahrzeuge entsprechen vollumfänglich dem neusten Stand der Technik. Erst im Jahr 2007/2008 wurde in eine moderne Fahrzeugflotte investiert. Die Omnibusse verfügen über eine Geräuschkapselung des Motors/ Getriebes und serienmäßigem MAN PM—Katalysator. Die Euro 4 Motoren von MAN sind zudem mit einer gekühlten Abgasrückführung und CRTec—Filtersystem ausgestattet.

6. Der neueste technische Stand ist derzeit die EURO-5 bzw. EEV-Norm. Diese wird bei allen Neufahrzeugen erfüllt.
Die angesprochenen Technologien Hybrid und Brennstoffzelle befinden sich allesamt noch in der Erprobung. Es gibt noch kein Unternehmen, das mit eigenem Geld finanzierte Busflotten mit diesen Technologien im Einsatz hat. Die Fahrzeuge kosten derzeit noch ein Vielfaches gegenüber einem Diesel angetriebenem Fahrzeug.

7. Die Verspätungsanfälligkeit der Buslinien ist der Verwaltung bekannt. Gemeinsam mit der rnv wurden deshalb Maßnahmen entwickelt und auch im Ortsbeirat diskutiert, wie die Situation verbessert werden könnte. Hinsichtlich der Fahrplangestaltung sind die Umsteigebeziehungen/Anschlüsse an der Endstelle Oppau ebenso wie wirtschaftliche Überlegungen zu berücksichtigen. Aufgrund der Diskussion sollen einzelne Maßnahmen (Änderung der Parkierungsanordnung, Halteverbote), umgesetzt werden, um potentielle Behinderungen für den Busbetrieb zu minimieren. Noch zu diskutieren sind eventuell
Änderungen des Linienweges.

8. Es besteht ein Konzept zur Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 bis in die Pfingstweide, welches jedoch aus finanziellen Gründen derzeit nicht umsetzbar ist. Eine Stadtbahnanbindung nach Frankenthal ist dabei nicht vorgesehen. Die Verbindung Oppau/Edigheim nach Frankenthal erfolgt über Busbedienung.

9. Die Fahrzeit zwischen Oppau Endstelle und Londoner Ring beträgt 13 Minuten, nicht wie in der Anfrage dargestellt 7 Minuten.
Für die Errichtung der Fahrertoilette wurde ein Bauantrag gestellt, dem am 10.06.2010 zugestimmt wurde. Die Kosten für die Errichtung der Toilette lagen bei 40 Tsd. Die Fahrertoilette ist nach Geschlechtern getrennt, sodass 2 Räume vorhanden sind.
Fahrplanbedingt haben die Busse der Linie 87 nur an dieser Endstelle eine Aufenthaltszeit, die einen Toilettengang ermöglicht. An der Endstelle Oppau wird bei der Linie 87 keine Standzeit verbracht.

Zur Verkehrssituation in Edigheim:

1. Derzeit bestehen keine Pläne für eine Überarbeitung, da die Verkehrssituation aufgrund der gemachten Beobachtungen insgesamt als verkehrssicher und vertretbar einzustufen ist. Abgesehen von wie vielerorts zu beobachtenden Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilneher sind derzeit keine Probleme grundsätzlicher Natur erkennbar, die eine Neukonzeption mit allen damit verbundenen Konsequenzen rechtfertigen würde.

2. Für Edigheim besteht bereits ein Verkehrskonzept, das u.a. eine flächenhafte Verkehrsberuhigung (Tempo 30-Zonen sowie verkehrsberuhigte Bereiche) beinhaltet. Es existieren zudem der abgestimmte Gesamtverkehrs- und Nahverkehrsplan, die u.a. auch relevante Aussagen zu Edigheim beinhalten. Darüber hinaus fanden in den letzten Monaten Gespräche mit den Anwohnern vor Ort statt, um einzelne Problempunkte zu diskutieren und im Detail die eine oder andere Verbesserungen der Situation zu erreichen.

3. Die Empfehlung des Ortsbeirates ist der Verwaltung bekannt. Vor einer Umsetzung sind jedoch noch weitere Rahmenbedingungen wie z.B. die Länge des geschwindigkeitsreduzierten Abschnitts sowie z.B. die Auswirklungen auf die Pünktlichkeit der Buslinien zu bewerten.

4. Das städtische Radverkehrskonzeptes befasst sich auch mit dem Stadtteil Edigheim. Daher ist grundsätzlich kein neues Radverkehrskonzept erforderlich. Unabhängig davon ist es Daueraufgabe der Verwaltung, die Situation für die Radfahrer, oftmals auch nur im Detail, unter Berücksichtigung der gültigen StVO-Regelungen zu optimieren.

5. Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit im Busverkehr wurde auch der Vorschlag von Einbahnstraßen von der Verwaltung bereits unterbreitet. Diese Vorschläge fanden dabei sowohl im Ortsbeirat als auch bei den Anwohnergesprächen mehrheitlich keine Zustimmung.

_______________________________

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 21.02.2011

Antrag zur nächsten Sitzung des Stadtrates

Änderungen zum Haushalt 2011

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Wir beantragen zur Verabschiedung des Haushaltsplanes für das Jahr 2011 die folgenden Änderungen:

Mehreinnahmen:

Theater im Pfalzbau                                                          +20.000

Ausgaben:

Zuschüsse der Fraktionen und Entschädigung der
Stadtratsmitglieder                                                             -50.000

Hausaufgabenhilfe für Schüler                                           +30.000

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender


Antrag der FWG-Stadtratsfraktion; Änderungen zum Haushalt 2011

Beschluss: Mit Stimmenmehrheit bei Gegenstimmen abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3

 

Anfragen zum Hauptausschuss am 07.02.2011

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 25.01.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses

Brandschutz

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Zum Thema Brandschutz bitten wir in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Für welche öffentlichen Gebäude wurden Brandschutzmaßnahmen mit Maßnahmenkosten von mehr als 50.000 € in den letzten 8 Jahren durchgeführt? Wir bitten um eine Aufstellung der Gebäude mit den entsprechenden Ausgaben.
  2. In welchen Fällen erfolgte eine nachträgliche Erhöhung der Bausumme wegen des Brandschutzes und mit welchen Beträgen?
  3. In welchen städtischen und privaten Kindertagesstätten wurden auf Verlangen der Bauaufsicht automatische Brandmeldeanlagen installiert? Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Nachforderung einer automatischen Brandmeldeanlage? Welche Kosten sind durch die Installation für die Stadt entstanden? Welche Kosten entstehen durch den Betrieb (Aufschaltung auf die Feuerwehr) diese Anlagen jährlich für die Stadt?
  4. In welchen Schulen wurden auf Verlangen der Bauaufsicht automatische Brandmeldeanlagen installiert? Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Nachforderung einer automatischen Brandmeldeanlage? Welche Kosten sind durch die Installation für die Stadt entstanden? Welche Kosten entstehen durch den Betrieb (Aufschaltung auf die Feuerwehr) diese Anlagen jährlich für die Stadt?
  5. Sind Panikstangen an den Notausgängen in Schulen und Kindergärten installiert worden? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Nachforderung nach diesen Panikstangen? Wie werden diese gegen unbefugte Benutzung durch die Kinder gesichert (insbesondere bei den Kindergärten)?
  6. Trifft es zu, dass im Pflalzbau die Brandmeldeanlage durch das „Abschrecken“ eines Bratens durch den Koch aktiviert wurde?  Stimmt es, dass die Nutzung des Foyers als Versammlungsraum mit Tanzveranstaltung unter Verwendung von Diskonebel bzw. Bühnenrauch nicht geeignet ist? Welche Brandkenngrößen wurden für die Detektion von Brandereignissen bei der automatischen Brandmeldeanlage in einzelnen Bereichen zugrundegelegt und wurden die jeweiligen Nutzungskonzepte bei der Konzeption der Brandmeldeanlage berücksichtigt? Welche technischen Maßnahmen wurden zur Vermeidung von Fehlalarmen vorgesehen?
Erfolgten nach Inbetriebnahme bauliche Änderungen an der Brandmeldeanlage und sind hierfür Kosten entstanden? Welche Planer und Sachverständige waren bei der Planung und Abnahme der Anlage beteiligt?
  7. Laut Pressemeldung dürfen sich Besucher des Theaters im Pfalzbau sich aus Brandschutzgründen nicht auf der Bühne aufhalten. In anderen Theatern in Deutschland sind gleichartige Veranstaltungen zulässig, wenn beide Fluchtwege für die Beteiligten ausreichend berücksichtigt sind. Wie ist die Situation im Pfalzbau?
  8. In der Rheinpfalz vom 24.08.10 wird die Stadtverwaltung zitiert: „Für Zweijährige würden andere Brandschutzbestimmungen gelten als für Dreijährige.“ Wir bitten um Mitteilung, um welche konkreten gesetzlichen Bestimmungen es sich handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

 

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1. Brandschutzmaßnahmen mit Maßnahmekosten von mehr als 50.000,00 Euro wurden in den letzten Jahren nur in Schulgebäuden, Rathaus und Pfalzbau durchgeführt.
Die Maßnahmen im Rathaus wurden vorerst im 10, 11 und 4 (Einzelbüros) Obergeschossen durchgeführt. Kosten von ca. 200.000,00 Euro.
Im Pfalzbau haben die Brandschutzmaßnahmen ca. 5 Mio. Euro gekostet.
In Schulen wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt:

Brandschutz_01 Brandschutz_02 Brandschutz_03

Teil der Maßnahmen sind in der Anmeldung für den Haushalt 2011 angemeldet.

zu 2. Brandschutzmaßnahmen werden separat ausgeführt. Brandschutzmaßnahmen in neue Maßnahmen werden detailliert ausgerechnet. Die Maßnahmen werden zusammen ausgeführt, die Brandschutzmaßnahmen werden separat abgerechnet. Dadurch wird vermieden, dass Brandschutzmaßnahmen zur Erhöhung von Baumaßnahme führen können.

zu 3. Nach Gefahrenverhütungsschauen wurden in allen städtischen und vereinzelt auch bereits in konfessionellen Kindertagesstätten Brandmeldeanlagen gefordert, die zur Feuerwehr durchgeschaltet werden müssen. Diese Forderung basiert auf Erfahrungen der Feuerwehr zu Dauer der Rettung von Kleinkindern im Brandfall sowie der Notwendigkeit einer frühen Brandmeldung. Die Rechtsgrundlage ist der § 50 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Bisher sind 4 katholische und 3 protestantische Kindertagesstätten mit automatischen, d.h. auf die Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen, ausgestattet. Für 2 weitere katholische, sowie 1 prot. Kindertagesstätte wurde der Einbau automatischer Brandmeldeanlagen im Jugendhilfeausschuss vom 27.01.2011 beschlossen.
2011 und 2012 werden voraussichtlich in allen Kindertagesstätten der freien Träger automatische Brandmeldanlagen installiert. Im Durchschnitt entstehen durch die Installation der Brandmeldeanlagen ca. 36.000,– Euro pro Kindertagestätte, abhängig von der Größe der Einrichtung.
Die laufenden Kosten betragen zwischen 3.000,– Euro und 4.300,– Euro pro Einrichtung, ebenfalls in Abhängigkeit zur Größe.Wenn alle Kindertagesstätten der freien Träger aufgeschaltet sind, muss für die Stadt Ludwigshafen mit jährlich laufenden Kosten von ca. 155.000,– Euro gerechnet werden.

zu 4. Automatische Brandmeldeanlagen wurden in den Schulen installiert, wenn der Einbau von die Brandschutztüren nicht möglich ist, wenn z.B. die Rettungswege zu lang sind oder der 2. Rettungsweg kein baulicher Rettungsweg ist, als Kompensationsmaßnahme. Die Rechtsgrundlage ist der § 50 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO).

 

Wartung und Reparatur
85.000,00 Euro
Aufschaltung Feuerwehr
7.500,00 Euro
Für Übertragungseinrichtung
5.700,00 Euro

zu 5. Panikstangen wurden bei Brandschutztüren in den Schulen eingebaut. Die Rechtsgrundlage ist der § 50 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) mit den dazugehörigen Vorschriften für Brandschutztüren.
In Kindertagesstätten wurden in Brandschutztüren keine Panikstangen eingebaut. Hier wurden Paniktürgriff eingebaut.

Zu 6. Durch Rauch beim kochen kann der Rauchmelder auslösen, so dass die Brandmeldeanlage aktiviert wurde. Die Brandmeldeanlage ist nach der Versammlungsstättenverordnung im Pfalzbau eingebaut und löst bei Diskonebel und Bühnenrauch Feueralarm aus.

zu 7. Nicht laut Presseberichten sondern laut Versammlungsstättenverordnung, die für den Pfalzbau gilt, dürfen sich Besucher des Theaters nicht auf der Bühne aufhalten.

zu 8. Für die PersonenRettung von unter 3 Jährigen in Kindertagesstätten müssen grundsätzlich mehr Retter von der Feuerwehr vorhanden sein, weil diese Kleinkinder sind im Brandfall unter Panikbedingungen nicht selbst in Sicherheit zu bringen. Deshalb gelten für 2-jährige Kinder in KTS über § 50 LBauO strengere Bedingungen.

––––––––––––––––––––––––––

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 29.01.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses

Ausbau der betreuenden Grundeschule Rupprechtschule – bisherige Nutzung der Räume durch den Schachklub

Sehr geehrte Frau Dr.Lohse,

In der Sitzung des Ortsbeirats Friesenheim am 18.01.2011 wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen auch das Thema „Ausbau der betreuenden Grundschule Rupprechtschule in den Kellerräumen der Kopernikusschule“ erörtert.

Während Prof.Saxl und die Friesenheimer CDU-Fraktion übereinstimmend in der o.a.Sitzung öffentlich erklärten, dass der Schachclub 1912 Lu keine Pachtzahlungen leistet bzw. geleistet hat, hat nun der langjährige Vereinsvorsitzende, Heinz-Oskar Wild, in der RHEINPFALZ vom 25.01.2011 erklärt, dass der Verein jährlich 1800 € Miete für die Räume des ehem. Volksbads an die Stadt entrichtet.

Hierzu fragen wir:

  1. Welche der beiden o.a Aussagen ist nun zutreffend ? Hat der Schachclub regelmäßige jährliche Zahlungen in der angesprochenen Höhe geleistet ?
  2. Wie hoch ist die tatsächliche Miete, die das städtische Gebäudemanagement für die angebotenen Ersatzräume in der Luitpoldschule vom Verein fordern würde ? ( Laut dem amtierenden Vorsitzenden Kissel sollen die Mietvorstellungen dreimal so hoch wie bisher sein, also bei mind. ( 3 x 1800.-€ = ) 5.400 € pro Jahr liegen. Ist dies zutreffend ? Handelt es sich hier um eine „Kalt“- oder „Warm“- Miete ( incl. Nebenkosten für Energie ) ?
  3. Wie oft hat es bereits Gespräche zwischen der Stadtverwaltung und dem Schachclub 1912 LU gegeben? In wieweit ist der Ortsvorsteher in diese Treffen involviert ?
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung die Mitglieder des Ortsbeirates Friesenheim künftig zeitnäher über die aktuelle Entwicklungen in dieser Frage zu informieren ?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

 

Stellungnahme der Verwaltung

1) Seit 1984 bestand ein Mietverhältnis mit dem Schachklub 1912 Ludwigshafen e.V. in Bezug auf die Nutzung der Räumlichkeiten des ehemaligen Volksbades in der Rupprechtschule.
Aufgrund der zu Vertragsbeginn durch den Schachklub 1912 Ludwigshafen e.V. eingebrachten Eigenleistungen beim Umbau des ehemaligen Volksbades in der Rupprechtschule zum neuen Vereinsheim, war der Verein 17Jahre von der Zahlung des Mietzinses befreit. Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) wurden bereits damals allein vom Verein getragen.
Ab 2003 zahlte der Schachklub dann einen monatlichen Mietzins in Höhe von 150,-Euro (festgelegt durch das damalige Grundstücksamt) an den damaligen Bereich Schulen, jetzt Bereich Schulen und Kindertagesstätten. Dieser gibt einen Jahresbetrag in Höhe von 1.800,- Euro.

2) Mit dem Schachclub ist vereinbart, dass er Renovierungsarbeiten durchführt. Die Kosten dieser Renovierung werden abgewohnt. Die bisherigen Mietkosten ändern sich nicht.

3) Bereits seit Ende 2009 fanden zahlreiche Gespräche zwischen Vertretern des Schachklubs, des Gebäudemanagements und der Abteilung Schulen statt, allerdings ohne das Beisein des Ortsvorstehers.

4) In der Ortsbeiratssitzung am 10.11.2009 gab die Verwaltung bereits eine Stellungnahme in Bezug auf die Raumsituation der Betreuenden Grundschule der Rupprechtschule ab. Damals ging es noch nicht um die Ausweitung der Betreuungszeiten von 14.00 auf 16.00 Uhr. Darüber, dass die Ausweitung der Betreuungszeiten von 14.00 auf 16.00 Uhr geprüft wird, wurde der Ortsbeirat dann in seiner Sitzung am 08.06.2010 informiert. Am 14.09.2010 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass die Thematik in der nächsten Schulträgerausschusssitzung am 23.09.2010 diskutiert wird. In dieser Sitzung erfolgte dann im nichtöffentlichen Teil die Beschlussempfehlung zur Ausweitung der Betreuungszeiten an den Stadtrat. Der Stadtrat beschloss im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 06.12.2010, dass die Betreuungszeiten zum Schuljahr 2011/2012 von 14.00 auf 16.00 Uhr ausgeweitet werden.
Das Thema Betreuenden Grundschule an der Rupprechtschule stand in der Ortsbeiratssitzung in Friesenheim am 18.01.2011 nicht auf der Tagesordnung. Auch lag der Verwaltung keine entsprechende Anfrage vor, weshalb nicht nochmals über die Ausweitung der Betreuungszeiten zum Schuljahr 2011/2012 und die Bereitstellung der für die Ausweitung erforderlichen Mittel informiert wurde.

Frage 1:
Grundsätzlich können wir hierzu keine Auskunft geben, da sich der bisherige Mietvertrag in der Zuständigkeit des Bereichs 3-15 befindet. Laut Aussagen des Vereins und des Bereichs Schulen wurde bisher ein monatlicher Mietzins in Höhe von 150 Euro durch den Schachklub 1912 e.V. entrichtet. Die Energiekosten (Strom-, Wasser-, Heizkosten) wurden direkt an die TWL gezahlt. Die übrigen Betriebskosten wurden nicht angefordert.

Frage 2:
Die tatsächliche monatliche Kaltmiete, die das Gebäudemanagement für die angebotenen Ersatzräume in der Luitpoldschule vom Verein fordern würde, beträgt 508,68 Euro (4,71 Euro/m²) bei 108 m². Grundlage für den angestrebten Mietpreis ist der Mietspiegel der Stadt Ludwigshafen. Es handelt sich bei der ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Luitpoldschule um eine vermietbare Wohnung, die mindestens eine Miete in der angestrebten Höhe einbringen würde. Dem Verein sind wir dahingehend entgegengekommen, dass wir den Quadratmeterpreis des unteren Randes der vorgeschlagenen Bandbreite angeboten haben.
Eine Vervielfachung des bisherigen Mietzinses ergibt sich demnach aus der oben genannten Grundlage und der Tatsache, dass der bisherige Mietvertrag mit dem Bereich Schulen in den 70er bzw. 80er Jahren geschlossen und zu diesem Zeitpunkt ein niedrigerer Mietzins verlangt wurde. Die bisherige Regelung hinsichtlich der Betriebs-/Energiekosten würde beibehalten bleiben.

Frage 3:
Die genaue Anzahl der bisherigen Gespräche mit dem Schachklub 1912 e.V. ist uns nicht bekannt, da in diesem Sachverhalt diverse Bereiche betroffen sind und wir somit keinen Überblick über die erfolgten Gespräche haben. Jedoch können wir mitteilen, dass 4-13 seit Mitte 2010 Besichtigungstermine mit dem Verein durchgeführt hat und seit Januar 2011 bisher drei Gesprächstermine mit dem Schachklub stattfanden. Der letzte Gesprächstermin fand am 31.01.2011 bei Herrn Beigeordneten Klaus Dillinger statt, bei dem alle relevanten Punkte und das weitere Vorgehen in diesem Fall besprochen wurden.

––––––––––––––––––––––––––

An
Frau Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 30.01.2011

Anfrage zur kommenden Hauptausschusssitzung

Theater-Festspiele

Sehr geehrte Frau Dr. Lohse,

Wir bitten bezüglich der Theater-Festspiele 2010 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Theaterfestspiele?
  2. Welche Einnahmen wurden aus Kartenverkäufen erzielt, welche Zuschüsse wurden gegeben, wie hoch war das Sponsoring und welchen städtischen Anteil gab es?
  3. Wir bitten um eine Aufstellung der zahlenden Besucher, der Kosten und des Zuschussbedarfes jeder Veranstaltung!
  4. Welche Ausgaben sind im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entstanden? Wurde ein Agentur zu besseren Vermarktung eingeschaltet? Wenn ja, welche Kosten sind entstanden?

Mit freundlichen Grüßen

Dr.Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

 

Stellungnahme der Verwaltung

1. Wie hoch waren die Gesamtkosten der Festspiele?

Veranstaltungskosten 840.609 EUR
zusätzliche Personalkosten 40.000 EUR
Werbung- und Marketingkosten 119.236 EUR
999.845 EUR

 

 

 

2. Wie hoch waren Einnahmen aus Kartenverkauf, Zuschüsse, Sponsoring, städtischer Anteil?

Kartenverkäufe 253.591 EUR
Zuschuss Land Rheinland-Pfalz 250.000 EUR
Sponsoring / Spenden 250.000 EUR
Zuschuss Stadt 246.254 EUR
999.845 EUR

3. Zahlende Besucher, Kosten, Zuschussbedarf der einzelnen Veranstaltungen

Festspiele2010

 

4. Ausgaben Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Wie bei den vergangenen Festspielen wurde eine freie Mitarbeiterin für die Planung, Durchführung und Organisation sowie ein weiterer freier Mitarbeiter für die künstlerische Programmberatung auf Honorarbasis engagiert. Diese Kosten wurden als zusätzliche Personalkosten aufgeführt.
Außerdem wurde zur Optimierung der Marketingaktivitäten die Firma Goldmann engagiert.
Deren Kosten und die weiteren in diesem Bereich entstandenen Ausgaben sind oben bereits genannt. Es ist jedoch zu beachten, dass teils Vermischungen mit den anderen Werbeaktivitäten des Theaters bestehen.

––––––––––––––––––––––––––

An Frau
Oberbürgermeisterin
Dr. Eva Lohse

Ludwigshafen, den 30.01.2011

Anfrage zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses
Externe Brandschutzgutachter

Sehr geehrter Herr Köppel,

In der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses bitten wir um die Beantworung der folgenden Fragen:

  1. Welche externen Brandschutzgutachter wurden in den letzten 10 Jahren von der Stadtverwaltung verpflichtet?
  2. Welche Honorare wurden an die einzelnen Gutachter bezahlt?
  3. Erfolgte eine Ausschreibung dieser Arbeiten?
  4. Wer war für die Vergabe zuständig?
  5. Wurde die Rechtmäßigkeit des Verfahrens geprüft?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

 

„Diese Anfrage ist der nichtöffentlichen Sitzung beantwortet worden, wir können die Antwort nicht veröffentlichen“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.