FWG: Bessere Zusammenarbeit zwischen Finanzdezernat der Stadt und Finanzbehörden des Landes

Angesichts der unerwarteten Rückzahlung von 170 Millionen Euro an Gewerbesteuer fordert die FWG-Stadtratsfraktion eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Finanzdezernat der Stadt Ludwigshafen und den Finanzbehörden des Landes.

Insbesondere wegen der schwierigen finanziellen Lage der chemischen Industrie und der wirtschaftlichen Rezession, es gibt in Ludwigshafen sogar die Abschaltung von Anlagen, erscheint es den Freien Wähler äußerst unwahrscheinlich, dass die geplanten Gewerbesteuereinnahmen dauerhaft vereinnahmt werden können. Wirtschaftskrisen haben in der Vergangenheit immer zu verringerten Gewerbesteuereinnahmen geführt.

Da die Unternehmen für das Jahr 2023 Vorauszahlungen für die erwartete Gewerbesteuer zahlen, wird die endgültige Summe der Zahlung erst nach Erstellen des Geschäftsabschlusses bestimmt. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Lage ist zu erwarten, dass weitere Rückzahlungen erfolgen müssen. Erstaunlicherweise ist dem Kämmerer nicht bekannt, ob und in welcher Höhe Unternehmen bereits eine Reduzierung der Vorauszahlung beantragt und genehmigt bekommen haben.

Um verlässlicher planen zu können, ist es daher unbedingt erforderlich die Kommunikation zwischen Finanzamt und Stadt zu verbessern.

Gleichzeitig fordert die FWG-Stadtratsfraktion die Beteiligung des Landes an der Zinslast, und die vollständige Rückzahlung der zu viel gezahlten Gewerbesteuerumlage, da der Fehler bei einer Landesbehörde beruht. Die Landesregierung muss sich auch fragen lassen, warum Ludwigshafen nicht rechtzeitig über die anhängigen Verfahren informiert wurde, diese sollen bis 2001 zurückgehen. In diesem Zusammenhang sind alle Ludwigshafener Landtagsabgeordneten in der Pflicht auf die Landesregierung entsprechend einzuwirken.

Ferner fragt sich die FWG, ob bei den geführten gerichtlichen Finanzverhandlungen über die Gewerbesteuer nicht ein Vertreter der Stadt Ludwigshafen hätte anwesend oder zumindest eingeladen werden müssen. Die Freien Wähler werden diese Fragen gezielt in den geeigneten Gremien nachfragen. Die Freien Wähler schätzen eine Klage gegen das Land, auf Basis der Regressansprüche als sehr erfolgversprechend ein, Voraussetzung hierfür ist aber eine gute anwaltschaftliche Vertretung, da es um einen steuerrechtlichen Sachverhalt geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender

 

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