FWG: Kostenübernahme der Maxx-Tickets überprüfen

Viele junge Familien sind von den neuen Einschätzungen der Unfallkommission zur Gefährlichkeit des jeweiligen Schulweges betroffen, deren Einschätzungen beruhen auf einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz von 2016.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Rheinland-Pfalz&Datum=22.11.2016&Aktenzeichen=2%20A%2010783%2F16

So werden künftig die Kosten für das Maxx-Ticket nur übernommen, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer bei Grundschulen und bei weiterführenden Schulen länger als vier Kilometer ist. Weiterhin gilt der Schulweg als nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist. Dies betrifft ca. 21 % der insgesamt 3.919 bewilligten Maxx-Tickets. 

Die Stadtverwaltung hat jetzt beschlossen, die Bewertungen der Unfallkommision, dass lediglich drei von 14 Streckenabschnitten als objektiv besonders gefährlich seien, umzusetzen. Da noch nicht bekannt ist, um welche Strecken es sich handelt, wird allen Eltern empfohlen weiterhin entsprechende Anträge zu stellen. 

Die FWG-Stadtratsfraktion wird bei der nächsten Stadtratssitzung am 18.06.18 anfragen, um welche Strecken es sich handelt, aus welchen Gründen die anderen Strecken nicht mehr eingestuft werden, wie viele Schüler betroffen sind und welche Kosten durch diese Maßnahme eingespart werden sollen.

Gleichzeitig fordern die Freien Wähler den Landtag auf die rechtliche Grundlage zu überarbeiten, da hier ein falsches Signal gegen den ÖPNV gesetzt wird, da nur Familien betroffen sind und oftmals die weiterführende Schule nicht frei gewählt werden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

 

 

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