FWG: Anfragen zu Brückenbauwerken und der Fernwärmeversorgung des Willersinnfreibades im Bau- und Grundstücksausschuss am 22.01.2024

„Es ist ausdrücklich keine Kritik an dem Baudezernenten“, betont der baupolitische Sprecher der FWG Stadtratsfraktion Helge Moritz, „es waren politische Entscheidungen des Stadtvorstandes und auch der Vorgänger des Baudezernenten, die uns veranlasst haben beim nächsten Bau- und Grundstücksausschuss diese Anfragen zu stellen.“

Seit Jahrzehnten haben wir große Probleme mit unseren Brückenbauwerken, erst jetzt beginnen wir mit Sanierungen oder schaffen Provisorien wie an der Brücke der B 44 am Giuliniplatz. Die Notenscala der Brückenbewertung liegt zwischen 1,0 und 4,0. Bereits seit mehreren Jahren nimmt die Qualität der Bauwerke ab. Wir wollen sichergehen, dass wir alle bekannten Fakten würdigen können, deshalb unsere Anfrage auf Sachstand zu den Brückenbauwerken mit einer Bewertung zwischen 3,0 und 4,0 – wir sind gespannt.

Es war auch keine Entscheidung des Baudezernenten, den bereits fast am Eingang, in der Straßenmitte des Strandweges am Willersinn, liegenden Fernwärmeanschluss nicht in das Bad hineinzuführen und anzuschließen. Seit Dezember 2021 liegt der Verwaltung unser Antrag und der Auftrag des Stadtrates, die Maßnahme umzusetzen, vor.
Das Einsparpotential wäre und ist noch immer groß – für den Berechnungszeitraum 2021-2040 sind es finanzielle Einsparungen in Höhe von ca. 550 TE; ökologische Einsparung von ca. 200t CO2/Jahr und Synergieeffekten bei den TWL (Wärmeüberschuss in den Sommermonaten muss nicht mittels Rückkühlanlagen vernichtet werden).

Die Zurückziehung der Fernwärmeversorgung aus den Maßnahmenkatalog der beantragten Fördermaßnahmen aus der Maßnahmenliste für das Förderprogramm Kommunales Investitionsprogramm zum kommunalen Klimaschutz (KIPKI) wirft Fragen auf, um deren Beantwortung die FWG bittet:

    1. Wurden andere Fördergelder beantragt?
    1. Wenn ja, welche Fördergelder wurden beantragt und wann ist mit einer Zuweisung zu rechnen?
    1. Wenn nein, wie und mit welchen Mitteln, soll die Fernwärmeversorgung umgesetzt werden?
    1. Welcher Baubeginn/-ende wird angestrebt?

Weiterhin fragen die Freien Wähler nach dem aktuellen Stand der beantragten Maßnahmen aus dem Förderprogramm „Kommunales Investitionsprogramm zum kommunalen Klimaschutz (KIPI).

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Kritik an Baudezernent Thewalt ist vollkommen überzogen!

Die Kritik in puncto Schulen und Kitas an Alexander Thewalt ist nach Ansicht der FWG Ludwigshafen haarsträubend. Seit dem Ausscheiden von Klaus Dillinger (CDU) sind die Aufgaben, die in diesen beiden Bereichen zu bewältigen sind, noch weitergewachsen. Populistische Wunschpolitik im Bund und Land mit ausufernden Bürokratiemonstern belasten nicht nur die Verwaltungen in den örtlichen Rathäusern, sondern die gesamte Republik. Wir befinden uns in einer Situation, in der die Politik sich auf die theoretische Machbarkeit beschränkt. Verkehrswende, Energiewende, Klimawende, alles steht unter Vorbehalt, da sich die definierten Ziele weitestgehend im Reich der Fantasie bewegen. Ein vereinfachter Bauablauf wie die Nutzung von Generalunternehmern für größere Bauvorhaben wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Bisher muss jedes Gewerk einzeln ausgeschrieben werden!

Lange vor dem Antritt von Dezernent Thewalt war bereits eine ähnliche Kritik laut geworden: Investitionsstau bei Schulen und Kindergärten. Geld ist für die Projekte vorhanden, sie wurden und werden von dem Baudezernat nur nicht abgerufen. Zudem ist der Arbeitsmarkt leergefegt, die Regularien beim Brandschutz sind -seit der Brandkatastrophe vom Februar 2008- im Vergleich zu anderen Kommunen in unserer Stadt zu Recht außer Rand und Band, was die Situation im Investitionsstau noch mal deutlich anziehen ließ. Verständlich ist, dass niemand Fehler im Brandschutz machen möchte, nur frisst dieser Fokus jegliches Budget der klammen Stadt mittlerweile auf. Als letztes kommt noch zusätzlich dazu, dass sich die Verwaltung im Umbruch befindet, da immer mehr Mitarbeiter ausscheiden als nachkommen. Ob Auslagerung und neue städtische Töchterfirmen hier eine Verbesserung erbringen, muss eingehend geprüft werden.

Für die Freien Wähler ist es erstaunlich, dass in Zeiten der Großen Koalition von SPD und CDU unter Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse keine Kritik an den Baudezernenten Ernst Merkel (CDU) und Klaus Dillinger (CDU) erhoben wurde, obwohl sie dieselben Probleme hatten.

Als FWG positionieren wir uns und sagen, dass wir in erster Linie kein Dezernentenproblem, sondern ein Dezernatsproblem haben, das in allen Bereichen auftritt. Für die FWG steht daher fest: Eine große Verwaltungsreform ist die wichtigste Aufgabe in der kommenden OB-Legislatur.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
FWG-Fraktionsvorsitzender

FWG: Finanzministerin Doris Ahnen lässt Ludwigshafen im Stich!

Entsetzt zeigt sich die FWG Stadtratsfraktion über die Antwort von Finanzministerin Doris Ahnen bezüglich der Gewerbesteuerrückzahlung in Höhe von 171 Millionen Euro aufgrund von Klagen von Ludwigshafener Firmen.

Vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar ist die Nichtinformation der Stadt Ludwigshafen über die Klagen in Millionenhöhe. Tatsächlich sieht die AO in § 184 Abs. 3 AO und § 21 Abs. 3 FVG sehr große Rechte, Akteneinsicht, Teilnahme an Betriebsprüfungen vor. Warum wurde dies Ludwigshafen nicht zugebilligt? Ganz offensichtlich ist das Finanzministerium an einer guten Zusammenarbeit mit Ludwigshafen nicht interessiert! Die Berufung auf das Steuergeheimnis erscheint als große Ausrede, den was der Zeitpunkt der Information der Stadt Ludwigshafen über die Hintergründe mit dem Steuergeheiminis zu tun hat, ist wohl das Geheimnis der Finanzministerin.

Der dauernde Verweis auf das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ – kurz PEK-RP bringt zwar eine gewisse Entlastung, löst aber die dringenden Haushaltsprobleme Ludwigshafens nicht. Mit der jetzigen Gewerbesteuerrückzahlung von 171 Millionen Euro hat das Programm überhaupt nichts zu tun. Hinzu kommt, dass diese hohen Schulden durch eine jahrelange Unterfinanzierung durch das Land aufgelaufen sind.

Nach Ansicht der Freien Wähler ist das Land auf jeden Fall verantwortlich für die Zahlung von etwa 40 Millionen Euro Zinsen. Daher muss dringend die Möglichkeit einer Klage von erfahrenen Anwälten geprüft werden. Hinzu kommt die zu viel gezahlte Gewerbesteuerumlage, die wohl auch nicht erstattet wird!

Angesichts der Höhe der Rückzahlungen fordert die FWG-Fraktion weitere Aufklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender

FWG: Bessere Zusammenarbeit zwischen Finanzdezernat der Stadt und Finanzbehörden des Landes

Angesichts der unerwarteten Rückzahlung von 170 Millionen Euro an Gewerbesteuer fordert die FWG-Stadtratsfraktion eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem Finanzdezernat der Stadt Ludwigshafen und den Finanzbehörden des Landes.

Insbesondere wegen der schwierigen finanziellen Lage der chemischen Industrie und der wirtschaftlichen Rezession, es gibt in Ludwigshafen sogar die Abschaltung von Anlagen, erscheint es den Freien Wähler äußerst unwahrscheinlich, dass die geplanten Gewerbesteuereinnahmen dauerhaft vereinnahmt werden können. Wirtschaftskrisen haben in der Vergangenheit immer zu verringerten Gewerbesteuereinnahmen geführt.

Da die Unternehmen für das Jahr 2023 Vorauszahlungen für die erwartete Gewerbesteuer zahlen, wird die endgültige Summe der Zahlung erst nach Erstellen des Geschäftsabschlusses bestimmt. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Lage ist zu erwarten, dass weitere Rückzahlungen erfolgen müssen. Erstaunlicherweise ist dem Kämmerer nicht bekannt, ob und in welcher Höhe Unternehmen bereits eine Reduzierung der Vorauszahlung beantragt und genehmigt bekommen haben.

Um verlässlicher planen zu können, ist es daher unbedingt erforderlich die Kommunikation zwischen Finanzamt und Stadt zu verbessern.

Gleichzeitig fordert die FWG-Stadtratsfraktion die Beteiligung des Landes an der Zinslast, und die vollständige Rückzahlung der zu viel gezahlten Gewerbesteuerumlage, da der Fehler bei einer Landesbehörde beruht. Die Landesregierung muss sich auch fragen lassen, warum Ludwigshafen nicht rechtzeitig über die anhängigen Verfahren informiert wurde, diese sollen bis 2001 zurückgehen. In diesem Zusammenhang sind alle Ludwigshafener Landtagsabgeordneten in der Pflicht auf die Landesregierung entsprechend einzuwirken.

Ferner fragt sich die FWG, ob bei den geführten gerichtlichen Finanzverhandlungen über die Gewerbesteuer nicht ein Vertreter der Stadt Ludwigshafen hätte anwesend oder zumindest eingeladen werden müssen. Die Freien Wähler werden diese Fragen gezielt in den geeigneten Gremien nachfragen. Die Freien Wähler schätzen eine Klage gegen das Land, auf Basis der Regressansprüche als sehr erfolgversprechend ein, Voraussetzung hierfür ist aber eine gute anwaltschaftliche Vertretung, da es um einen steuerrechtlichen Sachverhalt geht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender

 

Portisch: Baubürokratie und Blaumilchkanal

Thorsten Portisch fühlt sich als wirtschaftspolitischer Sprecher der FWG-Fraktion nach der letzten Stadtratssitzung stark an Ephraim Kishons Satire „Der Blaumilchkanal“ erinnert. In dem 1971 veröffentlichen   Text wird eine vollkommen überforderte Bürokratie beschrieben die quasi ohne jede verlässliche Information agiert. Bereits zur Sitzung des Bauausschusses im Juni habe die FWG-Fraktion angefragt, welche Wertveränderung sich bei den Immobilien Rathauscenter und Rathausturm zum heutigen Zeitpunkt im Vergleich zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs ergeben habe. Als Antwort habe man eine buchhalterisch sicher korrekte aber sachlich unzureichende Antwort erhalten. Tenor: Die Immobilie sei faktisch abgeschrieben, die Rückbauarbeiten beim Rathausturm weit fortgeschritten.
Interessant sei allerdings die damalige Anmerkung der Verwaltung gewesen: „eine tiefgründigere Recherche zum Rathaus-Turm (Verwaltungsgebäude Rathaus) ist aktuell aus Kapazitätsgründen von 2- 114 nicht leistbar (hier wäre in zahlreichen Altakten zu recherchieren).“
Zur Beantwortung der zweiten gestellten Anfrage „Welche Veränderungen ergeben sich im Gutachten des Büros Drees und Sommer bei der Verwendung aktueller Parameter /Preise?“ welche auf die Aktualisierung einer vorhandenen Exceltabelle seitens des Baudezernats zielte, habe dieses offensichtlich „keinen Bock „ gehabt, so Portisch – Antwort: „Der Abbruch des Rathauscenters ist weit fortgeschritten… Vor dem Hintergrund des dargestellten Abrissfortschrittes sehen wir diese Frage daher als nicht relevant an“.

Es sei fachlich völlig unstrittig, dass der Binnenwert von Bestandsimmobilien durch veränderte Rahmenbedingungen im Bausektor und am Baufinanzierungsmarkt in den vergangenen Jahren stark gestiegen sei. Auch habe sich die klimapolitische Beurteilung von Baumaßnahmen in jüngerer Vergangenheit stark geändert und werden Ausgleichszahlungen zur Kompensation von Umweltschäden verlangt. Laut Portisch sei es deshalb unerlässlich zu prüfen ob der Erhalt einer so herausragenden Bestandsimmobilie wie sie das RathausCenter darstelle dem wirtschaftlichen Spielraum der Stadt dienen könne. Eine aktuelle Prüfung sei daher vor Abriss bzw. Rückbau unabdingbar, da sich die im Drees und Sommer beschriebene Faktenlage als Grundlage des damaligen Stadtratsbeschlusses zum Abriss des Gesamtkomplexes grundlegend geändert habe. Die bisher vorgenommenen Entkernungen wären schließlich auch im Alternativszenario des Erhalts angefallen. Anders als vom Baudezernat dargestellt liege derzeit kein Abbruch vor.

Die Fraktionen der Freien Wählergruppe Ludwigshafen FWG, der Linken und von Grünen und Piraten hätten sich daher entschlossen für die vergangene Stadtratssitzung einen Prüfantrag zu stellen. Gegenstand dabei war die Feststellung der Gebäudesubstanz des Rathauscenters.
Bewusst setzte man nicht beim Rückbau des Rathausturmes an und hoffte für die Stadtratssitzung auf das Einsetzen einer konstruktiven Neubewertung der gegebenen Situation über weitere Fraktionsgrenzen hinweg. Der Bau der Stadtstrasse sei bekanntlich kein Hinderungsgrund für den Erhalt des vorhandenen Rathauskomplexes und schließlich habe sich die CDU mit guten Argumenten lange Zeit gegen einen Abriss gestemmt. Inzwischen seien es gerade diese Argumente welche besonders aus wirtschaftlicher Sicht an Bedeutung gewonnen hätten. Zudem sei die Verschwenkung zur Beschleunigung des Verfahrens nicht erforderlich. Die BASF ordne das gesamte Strassenprojekt Helmut-Kohl-Allee „als von nachgelagerter Bedeutung“ ein und seitens Bund und Land fehle jede Unterstützung bei der Übernahme  anfallender Mehrkosten.

„Das nachhaltigste (‚grünste‘) Gebäude ist das, das bereits gebaut ist.“ – diese Aussage komme vom derzeit allgegenwärtig zitierten Architekten Carl Elefante. Nach Expertenmeinung sollen sich laut Portisch in den kommenden Jahren ca. 90 (!!!)% der Projektentwicklungen auf Sanierung und Wiedernutzung von Bestandsimmobilien konzentrieren. Innenstädte auf der gesamten Welt würden derzeit nach diesem Muster neu ausgerichtet. Die Ablehnung einer Prüfung der vorhandenen Bausubstanz seitens der „Alt-Grünen“ im Rat sei für ihn daher nicht nachvollziehbar. Selbstverständlich gäbe es eine Nachnutzung desKomplexes nicht zum Nulltarif. Die bereits ausgeführten Entkernungen wären in jedem Fall erforderlich gewesen. Auf die Stadt kämen in jedem Szenario Kosten in Millionenhöhe zu – entscheidend sei jedoch wie viel in Summe schließlich dabei herauskäme. Stadtratsbeschlüsse seien keine Blankoschecks.

Noch sei die Chance da, die einstige Entscheidung zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Die einst aus den Reihen des Baudezernats nachgereichte Idee der Verschwenkung der Stadtstrasse dürfe nach seiner Auffassung jedoch nicht aus einem Automatismus heraus zur Verschwendung von Bürgervermögen führen. Ludwigshafen brauche keine Baubürokratie in der Tradition des Blaumilchkanals von Ephraim Kishon, meint Thorsten Portisch als wirtschaftspolitischer Sprecher der FWG-Fraktion.

 

Warum gibt es keine Verhandlungen bezüglich der Bewerbung für eine humanmedizinische Universität in Ludwigshafen

Rheinland-Pfalz bildet zu wenig Humanmediziner aus. Daher wird früher oder später eine 2. Universität zur Medizinausbildung kommen. Sowohl für die Stadt Ludwigshafen als auch das Land ist dies eine wichtige strategische Entscheidung. Ludwigshafen bietet die beste medizinische Infrastruktur im Land, hat aber so gut wie keine Landesinstitutionen. Gemäß den Vorgaben von Gesundheitsminister Lauterbach sollen große medizinische Vollversorgen Universitätskliniken sein. Auch finanziell, bald wird das Eigenkapital des Klinikums aufgebraucht sein, ist die Unterstützung für ein Universitätsklinikum von allergrößter Bedeutung. Wohl auch aus diesem Grund führt jetzt auch die Stadt Kaiserlautern Bewerbungsverhandlungen mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz. Die Verhandlungen müssen öffentlich und auf höchster Ebene erfolgen.

In der Antwort auf die Bewerbung von Ludwigshafen, soll die Landesregierung auf Mannheim verwiesen haben. Seit wann bildet Baden-Württemberg Mediziner für das Land Rheinland-Pfalz aus? Merkwürdig erscheint dieses Argument auch, da in unmittelbarer Nähe von Mainz eine der größte Unikliniken des Landes in Frankfurt existiert.

Für die FWG-Stadtratsfraktion ergeben sich daher die folgenden Fragen:

Wer hat die Verhandlungen für die Stadt Ludwigshafen geführt?

Mit welchem Ministerium und auf welcher Ebene wurde verhandelt?

Wie wurden diese geführt – telefonische? Per Fax? Persönlich?

Warum gab es keine Vorlage zur Stadtratssitzung?

Waren die Ludwigshafener der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen mit eingebunden? Sind diese aktiv geworden?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender

Baugenehmigung für das Metropol in Ludwigshafen erlischt am 07.10.2024

Die Baugenehmigung für das Metropol erlischt am 07.10.2024, sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Bauarbeiten ausgeführt wurden. Dies hat die Verwaltung auf eine Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion in der Sitzung des Hauptausschusses am 04.09.2023 mitgeteilt.

Mit dieser Antwort wird deutlich, so Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Metz, dass dieses Baugrundstück danach nicht in den Besitz der Stadt übergeht. Für die Freien Wähler aus Ludwigshafen ist es wegen der katastrophalen Finanzlage schwer vorstellbar, dass es der Stadt Ludwigshafen ohne wesentliche Unterstützung durch das Land kaum möglich ist das Objekt zu erwerben.

Die FWG Ludwigshafen sieht die Verwirklichung des ursprünglich geplanten Baus sehr skeptisch gegenüber. Wichtig ist es den Freien Wählern in dieser Angelegenheit trotzdem wieder auf die noch immer offene Rathausfrage hinzuweisen! „Ein Oberzentrum wie Ludwigshafen, reißt das eigene Rathaus ab, ohne Plan eines Ersatzbaus. Wir dürfen die Zukunft unserer Stadt nicht vergessen. Aus diesem Grund haben wir im kommenden Stadtrat gemeinsam mit den Fraktionen „Grünes Forum und Piraten“ sowie der Linksfraktion einen Prüfauftrag zur Bausubstanz des Rathauscenters eingereicht.“

FWG: Bewerbung Ludwigshafens für eine medizinische Universität

Die Diskussion um eine weitere medizinische Fakultät aufgrund dringenden Bedarfs in Rheinland-Pfalz wird politisch geführt.

Die Landesregierung anerkennt den Bedarf. In ersten Schritten wurden im Norden in Koblenz und im Westen in Trier durch Kooperationen  Ausbildungsplätze geschaffen.

Die FWG Fraktion beantragt daher in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 17.07.2023, dass sich Ludwigshafen für diese Universität bewirbt.

Ludwigshafen hat mit den vorhandenen Kliniken hierfür die beste Infrastruktur im Land.  Das städtische Klinikum ist die zweitgrößte Klinik des Landes. Mit dem Marienkrankenhaus, der BG Unfallklinik, dem „Guten Hirten“ und dem St.Annastift werden alle medizinischen Bereiche mit hervorragenden Spezialisten abgedeckt.

Entscheidend ist, dass die für eine medizinische Ausbildung geforderte Patientenzahl – einschließlich des breiten Spektrums von Krankheitsbildern – vorhanden ist.  Das regional notwendige Einzugsgebiet ist im Umland vorhanden, da im beschränkten Maße das nächste Krankenhaus einer Maximalversorgung, und das nur mit rudimentären Abteilungen, das Westpfalzklinikum in Kaiserslautern Die medizinische Fakultät ist unabdingbar, so Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Metz, um innerhalb der Metropolregion das Land Rheinland-Pfalz im Vergleich zu Heidelberg und Mannheim über Ludwigshafen kompetent und aus eigenem Interesse gewichtig zu präsentieren.

Es ist auch ein Wettbewerbsfaktor zur Gewinnung von Arbeitskräften in der Wirtschaft – diese Versorgung wird zunehmend von größter Bedeutung sein.

Weiterhin ist die Ansiedlung aus medizinischen und Versorgungsgründen geboten. Die 2. medizinische Fakultät in Ludwigshafen ist struktur- und entwicklungspolitisch vorrangig für unsere Stadt.

Der strukturelle Aspekt ist gegenüber dem Land deutlich zu machen.

Ludwigshafen hat, abgesehen vom Amtsgericht und dem kleinen Landesvermessungsamt, keine obere Landesbehörde.

Für die Stadt ist es auch aus stadtentwicklungspolitischen Gründen unverzichtbar: dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Arbeitsplätze. Unsere Sozialstruktur der Stadt benötigt dringend qualifizierte Fachkräfte und weitere Studenten.

Daher fordern die Freien Wähler Stadtrat und Verwaltung auf, sich beim Land massiv für die Ansiedlung dieser Universität zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender

 

 

FWG: Ausstieg aus dem Rathausabriss

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Freien Wählergruppe im Stadtrat Thorsten Portisch fordert umgehend die Abrisspläne am Rathaus zu revidieren und Abrissarbeiten zu stoppen.

Die Entscheidung für den Abriss sei in einer anderen Zeit getroffen worden die mit der jetzigen Situation kaum etwas gemein habe. Dieser Schritt sei zwingend notwendig da sich wesentliche Parameter des Entscheidungsprozesses zur wirtschaftlich sinnvollen Bewertung beim Rathausprojekt grundlegend geändert hätten. Logik als Teilbereich der Mathematik sei eben etwas vollkommen anderes als die Logik bei Bauentscheidungen. Erstere gelte immer losgelöst von ihrer Umwelt letztere sei durch ihre Umwelt bestimmt. Was früher sinnvoll und richtig war sei nun vor dem Hintergrund einer vollständig veränderten Entscheidungssituation auf Tauglichkeit zu prüfen.

Folgende Punkte nennt Portisch:

  1. Sämtliche Zahlen des Gutachtens von Dres und Sommer seien nun falsch. Die dort angewandten Zinssätze weit weg von jeder Realität, das veranschlagte Finanzvolumen hierdurch und im Zuge galoppierender Baukosten um ein Vielfaches höher als damals angenommen.
  2. Sowohl bei Bestandsmieten als auch bei der Miete von Neubauten kam es zu echten Preissprüngen sowohl inflationsbedingt im Rahmen von Preissicherungsklauseln als auch durch die immensen Preissteigerung ‎bei der Erstellung. Dies sehe man beispielhaft beim Projekt Rhenushalle aus dem man umgehend aussteigen müsse. Sowohl Stadtmuseum als auch Stadtarchiv fänden Platz in den vorhandenen Flächen des Rathaus-Centers.
  3. Die Teuerung von Energie und Fördervoraussetzung bei der Verwendung erneuerbarer Energieträger sowie die Betrachtung anfallender Emissionen hat sich grundlegend geändert.‎
  4.  Die fehlenden Finanzierungszusagen von Bund und Land bei zunehmender Mittelknappheit bilden ein Umfeld höchster Entscheidungsunsicherheit und damit unkalkulierbarer Risiken für die Stadt Ludwigshafen. Aus diesem Grund gab Portisch im vergangenen Jahr seinen Aufsichtsratsposten bei der städtischen Bauprojektgesellschaft auf, die Hochstrassen und Rathausprojekt steuern und umsetzen.

Er plädiert dafür das vorliegende Rechenwerk von Dres und Sommer zu aktualisieren und u.a. um die Komponente der CO2-Schattenpreise zu erweitern und die Möglichkeit der Nutzung der 28000 Quadratmeter Centerflächen für Verwaltungszwecke und die Unterbringung städtischer Funktionen einzubeziehen. Die statische Integrität des gesamten vorhandenen Baukörpers ist laut dem Gutachten unbestritten, denn die Weiterverwendung war Grundlage des Papiers, so Portisch.  Ein Abriss ist zudem nicht Voraussetzung für den Bau einer Stadtstrasse, allein die verschwenkte Variante sei dann keine Option. Dies falle ohnehin nicht ins Gewicht, da es für den Bau der Stadtstrasse bisher kein belastbares Finanzierungskonzept gebe.

Statt sich auf einen Abriss zu konzentrieren sei es vielmehr sinnvoll sich mit der bestmöglichen Nutzung des Vorhandenen zu befassen. Dabei sei es auch nicht verboten kreativ zu werden.

Die Möglichkeit einer Nutzung des Rathausturmes zur Erzeugung und Speicherung von Energie bspw. über Photovoltaik zur Erreichung eines möglichst hohen Autarkiegrades des Gebäudekomplexes kann sich Thorsten Portisch als Chance jenseits der Abrisspläne vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Portisch

Wirtschaftspolitischer Sprecher FWG Fraktion

FWG: Umwandlung der Kitas zu Vorschulen!

Angesichts der schlimmen Situation in der Gräfenauschule fordert die FWG-Stadtratsfraktion grundsätzliche strukturelle Änderungen.

In Anlehnung an das französische Modell der Ecole maternelle sollten die Kindergärten als Vorschule eingestuft werden. Dank der Fachkräfteverordnung des Landes ist sichergestellt, dass der pädagogische Ansatz in der frühkindlichen Bildung bereits in den Tageseinrichtungen für Kinder in RLP vorhanden ist. Dort sollte nach Ansicht der Freien Wähler angesetzt werden und der verpflichtende Kita Besuch aufgebaut und eingeführt werden. Hierzu, das ist der FWG bewusst, bedarf es eine ausreichende Personalisierung und Fachkräfte in den Einrichtungen. Aus diesem Grund fordern die Freien Wähler aus Ludwigshafen das Land auf, zukünftige 100% der Personal und sonstige notwendigen Kosten für Auszubildende in den Kitas zu tragen. „Das Land hat bestellt, also muss das Land liefern!“ so Dr. Rainer Metz, der Fraktionsvorsitzender der FWG im Stadtrat.

„Ein fataler Fehler des Bildungsministeriums muss dabei sofort korrigiert werden. Die Sprachförderung darf nicht als „inklusive Leistung“ angesehen und im regulären Personalschlüssel abgebildet werden. Es bedarf spezielle Sprachförderkräfte in jeder Einrichtung. Sprachförderung darf nicht in den Händen der Träger liegen. Dieses Thema gehört in die Verantwortung des Landes.“, ergänzt Markus Sandmann, der Vorsitzende der FWG Ludwigshafen, die Forderung der Freien Wähler.

Über 60 Prozent der Grundschüler in Ludwigshafen haben einen Migrationshintergrund. Es muss in den Augen der FWG Mitglieder dringend gehandelt werden. Wegen der schwierigen Situation bei den Kita-Plätzen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Land und Stadt dringend erforderlich und unumgänglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender