FWG: Wildblumenwiesen (Magerwiesenflächen) in Ludwigshafen

Der Natur werden täglich weltweit riesige Flächen entzogen und einfach versiegelt – auch Ludwigshafen ist von dieser zunehmenden Flächenversiegelung betroffen. Das Regenwasser, welches z.B. auf versiegelten Verkehrsinseln auftrifft, kann nicht versickern. Dadurch verschärfen sich unter anderem die Probleme der Oberflächenentwässerung. Es droht eine steigende Hochwasser-Gefahr.

Daneben ist auch ein zunehmender Insektenschwund in Ludwigshafen zu verzeichnen. Seit mehreren Jahren wird bereits vor dem Rückgang von Bienen und anderen Insekten gewarnt. Sie gehören zum einen als Blütenbestäuber zu den wichtigsten Nutztieren, aber darüber hinaus dienen diese Insekten ebenfalls wieder als Nahrungsgrundlage für andere Tiere wie z.B. Vögel, Frösche und kleine Säugetiere.

Aber dagegen kann man zumindest in kleinen Maßstäben etwas tun:

In Ludwigshafen könnten Wildblumenwiesen („Magerwiesen“) bedrohten Insekten als Nahrungsgrundlage dienen. Wildblumenwiesen sind außerdem pflegeleicht und müssen nur ein bis zwei Mal pro Jahr gemäht werden.

Ein weiteres Argument ist, dass die Wildblumen das Stadtbild verschönern und zu einer Feinstaubreduzierung beitragen können, wodurch auch die Lebensqualität in Ludwigshafen verbesserwird.

Wildblumenwiesen („Magerwiesen“) dienen somit dem Erhalt von Blumen-, Insekten- und Tierarten und stellen in der Stadt eine wichtige Naturschutzmaßnahme dar.

Aus diesen Gründen möchte die FWG folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Umweltausschusses setzen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen:

  1. welche versiegelten städtischen Flächen künftig als Wildblumenwiesen angelegt werden können. Dabei sind insbesondere Verkehrsinseln und sonstige nicht genutzte Pflasterungen in die Überlegungen miteinzubeziehen.
  2. welche kleineren städtischen Grünflächen innerhalb der Ludwigshafener Wohngebiete zu Wildblumenwiesen umgewandelt werden können (z.B. kleine Wiese an der Endhaltestelle „Oppau West“; kleine Wiese Ecke Jahnstraße/Horst-Schork-Straße; kleine Wiese Ecke Faberstraße/Siemensstraße).
  3. welche größeren städtischen Parkanlagen/Grünflächen in Ludwigshafen zu einem gewissen Prozentanteil (z.B. mindestens 5 %) als Wildblumenwiesen angelegt werden können.

Die Verwaltung wird ferner beauftragt, dem Umweltausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz​                    Manuela Raab
Fraktionsvorsitzender​         Mitglied im Umweltausschuss

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