Baugenehmigung für das Metropol in Ludwigshafen erlischt am 07.10.2024

Die Baugenehmigung für das Metropol erlischt am 07.10.2024, sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine wesentlichen Bauarbeiten ausgeführt wurden. Dies hat die Verwaltung auf eine Anfrage der FWG-Stadtratsfraktion in der Sitzung des Hauptausschusses am 04.09.2023 mitgeteilt.

Mit dieser Antwort wird deutlich, so Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Metz, dass dieses Baugrundstück danach nicht in den Besitz der Stadt übergeht. Für die Freien Wähler aus Ludwigshafen ist es wegen der katastrophalen Finanzlage schwer vorstellbar, dass es der Stadt Ludwigshafen ohne wesentliche Unterstützung durch das Land kaum möglich ist das Objekt zu erwerben.

Die FWG Ludwigshafen sieht die Verwirklichung des ursprünglich geplanten Baus sehr skeptisch gegenüber. Wichtig ist es den Freien Wählern in dieser Angelegenheit trotzdem wieder auf die noch immer offene Rathausfrage hinzuweisen! „Ein Oberzentrum wie Ludwigshafen, reißt das eigene Rathaus ab, ohne Plan eines Ersatzbaus. Wir dürfen die Zukunft unserer Stadt nicht vergessen. Aus diesem Grund haben wir im kommenden Stadtrat gemeinsam mit den Fraktionen „Grünes Forum und Piraten“ sowie der Linksfraktion einen Prüfauftrag zur Bausubstanz des Rathauscenters eingereicht.“

FWG: Bewerbung Ludwigshafens für eine medizinische Universität

Die Diskussion um eine weitere medizinische Fakultät aufgrund dringenden Bedarfs in Rheinland-Pfalz wird politisch geführt.

Die Landesregierung anerkennt den Bedarf. In ersten Schritten wurden im Norden in Koblenz und im Westen in Trier durch Kooperationen  Ausbildungsplätze geschaffen.

Die FWG Fraktion beantragt daher in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 17.07.2023, dass sich Ludwigshafen für diese Universität bewirbt.

Ludwigshafen hat mit den vorhandenen Kliniken hierfür die beste Infrastruktur im Land.  Das städtische Klinikum ist die zweitgrößte Klinik des Landes. Mit dem Marienkrankenhaus, der BG Unfallklinik, dem „Guten Hirten“ und dem St.Annastift werden alle medizinischen Bereiche mit hervorragenden Spezialisten abgedeckt.

Entscheidend ist, dass die für eine medizinische Ausbildung geforderte Patientenzahl – einschließlich des breiten Spektrums von Krankheitsbildern – vorhanden ist.  Das regional notwendige Einzugsgebiet ist im Umland vorhanden, da im beschränkten Maße das nächste Krankenhaus einer Maximalversorgung, und das nur mit rudimentären Abteilungen, das Westpfalzklinikum in Kaiserslautern Die medizinische Fakultät ist unabdingbar, so Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Metz, um innerhalb der Metropolregion das Land Rheinland-Pfalz im Vergleich zu Heidelberg und Mannheim über Ludwigshafen kompetent und aus eigenem Interesse gewichtig zu präsentieren.

Es ist auch ein Wettbewerbsfaktor zur Gewinnung von Arbeitskräften in der Wirtschaft – diese Versorgung wird zunehmend von größter Bedeutung sein.

Weiterhin ist die Ansiedlung aus medizinischen und Versorgungsgründen geboten. Die 2. medizinische Fakultät in Ludwigshafen ist struktur- und entwicklungspolitisch vorrangig für unsere Stadt.

Der strukturelle Aspekt ist gegenüber dem Land deutlich zu machen.

Ludwigshafen hat, abgesehen vom Amtsgericht und dem kleinen Landesvermessungsamt, keine obere Landesbehörde.

Für die Stadt ist es auch aus stadtentwicklungspolitischen Gründen unverzichtbar: dies gilt insbesondere auch mit Blick auf die Arbeitsplätze. Unsere Sozialstruktur der Stadt benötigt dringend qualifizierte Fachkräfte und weitere Studenten.

Daher fordern die Freien Wähler Stadtrat und Verwaltung auf, sich beim Land massiv für die Ansiedlung dieser Universität zu verwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender

 

 

FWG: Ausstieg aus dem Rathausabriss

Der wirtschaftspolitische Sprecher der Freien Wählergruppe im Stadtrat Thorsten Portisch fordert umgehend die Abrisspläne am Rathaus zu revidieren und Abrissarbeiten zu stoppen.

Die Entscheidung für den Abriss sei in einer anderen Zeit getroffen worden die mit der jetzigen Situation kaum etwas gemein habe. Dieser Schritt sei zwingend notwendig da sich wesentliche Parameter des Entscheidungsprozesses zur wirtschaftlich sinnvollen Bewertung beim Rathausprojekt grundlegend geändert hätten. Logik als Teilbereich der Mathematik sei eben etwas vollkommen anderes als die Logik bei Bauentscheidungen. Erstere gelte immer losgelöst von ihrer Umwelt letztere sei durch ihre Umwelt bestimmt. Was früher sinnvoll und richtig war sei nun vor dem Hintergrund einer vollständig veränderten Entscheidungssituation auf Tauglichkeit zu prüfen.

Folgende Punkte nennt Portisch:

  1. Sämtliche Zahlen des Gutachtens von Dres und Sommer seien nun falsch. Die dort angewandten Zinssätze weit weg von jeder Realität, das veranschlagte Finanzvolumen hierdurch und im Zuge galoppierender Baukosten um ein Vielfaches höher als damals angenommen.
  2. Sowohl bei Bestandsmieten als auch bei der Miete von Neubauten kam es zu echten Preissprüngen sowohl inflationsbedingt im Rahmen von Preissicherungsklauseln als auch durch die immensen Preissteigerung ‎bei der Erstellung. Dies sehe man beispielhaft beim Projekt Rhenushalle aus dem man umgehend aussteigen müsse. Sowohl Stadtmuseum als auch Stadtarchiv fänden Platz in den vorhandenen Flächen des Rathaus-Centers.
  3. Die Teuerung von Energie und Fördervoraussetzung bei der Verwendung erneuerbarer Energieträger sowie die Betrachtung anfallender Emissionen hat sich grundlegend geändert.‎
  4.  Die fehlenden Finanzierungszusagen von Bund und Land bei zunehmender Mittelknappheit bilden ein Umfeld höchster Entscheidungsunsicherheit und damit unkalkulierbarer Risiken für die Stadt Ludwigshafen. Aus diesem Grund gab Portisch im vergangenen Jahr seinen Aufsichtsratsposten bei der städtischen Bauprojektgesellschaft auf, die Hochstrassen und Rathausprojekt steuern und umsetzen.

Er plädiert dafür das vorliegende Rechenwerk von Dres und Sommer zu aktualisieren und u.a. um die Komponente der CO2-Schattenpreise zu erweitern und die Möglichkeit der Nutzung der 28000 Quadratmeter Centerflächen für Verwaltungszwecke und die Unterbringung städtischer Funktionen einzubeziehen. Die statische Integrität des gesamten vorhandenen Baukörpers ist laut dem Gutachten unbestritten, denn die Weiterverwendung war Grundlage des Papiers, so Portisch.  Ein Abriss ist zudem nicht Voraussetzung für den Bau einer Stadtstrasse, allein die verschwenkte Variante sei dann keine Option. Dies falle ohnehin nicht ins Gewicht, da es für den Bau der Stadtstrasse bisher kein belastbares Finanzierungskonzept gebe.

Statt sich auf einen Abriss zu konzentrieren sei es vielmehr sinnvoll sich mit der bestmöglichen Nutzung des Vorhandenen zu befassen. Dabei sei es auch nicht verboten kreativ zu werden.

Die Möglichkeit einer Nutzung des Rathausturmes zur Erzeugung und Speicherung von Energie bspw. über Photovoltaik zur Erreichung eines möglichst hohen Autarkiegrades des Gebäudekomplexes kann sich Thorsten Portisch als Chance jenseits der Abrisspläne vorstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Portisch

Wirtschaftspolitischer Sprecher FWG Fraktion

FWG: Umwandlung der Kitas zu Vorschulen!

Angesichts der schlimmen Situation in der Gräfenauschule fordert die FWG-Stadtratsfraktion grundsätzliche strukturelle Änderungen.

In Anlehnung an das französische Modell der Ecole maternelle sollten die Kindergärten als Vorschule eingestuft werden. Dank der Fachkräfteverordnung des Landes ist sichergestellt, dass der pädagogische Ansatz in der frühkindlichen Bildung bereits in den Tageseinrichtungen für Kinder in RLP vorhanden ist. Dort sollte nach Ansicht der Freien Wähler angesetzt werden und der verpflichtende Kita Besuch aufgebaut und eingeführt werden. Hierzu, das ist der FWG bewusst, bedarf es eine ausreichende Personalisierung und Fachkräfte in den Einrichtungen. Aus diesem Grund fordern die Freien Wähler aus Ludwigshafen das Land auf, zukünftige 100% der Personal und sonstige notwendigen Kosten für Auszubildende in den Kitas zu tragen. „Das Land hat bestellt, also muss das Land liefern!“ so Dr. Rainer Metz, der Fraktionsvorsitzender der FWG im Stadtrat.

„Ein fataler Fehler des Bildungsministeriums muss dabei sofort korrigiert werden. Die Sprachförderung darf nicht als „inklusive Leistung“ angesehen und im regulären Personalschlüssel abgebildet werden. Es bedarf spezielle Sprachförderkräfte in jeder Einrichtung. Sprachförderung darf nicht in den Händen der Träger liegen. Dieses Thema gehört in die Verantwortung des Landes.“, ergänzt Markus Sandmann, der Vorsitzende der FWG Ludwigshafen, die Forderung der Freien Wähler.

Über 60 Prozent der Grundschüler in Ludwigshafen haben einen Migrationshintergrund. Es muss in den Augen der FWG Mitglieder dringend gehandelt werden. Wegen der schwierigen Situation bei den Kita-Plätzen ist eine gemeinsame Kraftanstrengung von Land und Stadt dringend erforderlich und unumgänglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

FWG-Fraktionsvorsitzender