FWG: Vergabesystem zur Förderung junge Familien

Die FWG verlangt ein Vergabesystem sowie eine Förderung beim Verkauf von Baugrundstücken an junge Familien

Die FWG-Stadtratsfraktion beantragt für die Sitzung des Stadtrates am 15.04.2019 eine Prüfung, ob jungen Familien mit Kindern in Ludwigshafen bezahlbare Grundstücke angeboten werden können. Die FWG möchte damit ein Art Sozialquote beim Verkauf von Baugrundstücken an junge Familien mit Kindern einführen.

Die Entwicklung der Grundstückpreise ist durch die Schieflage zwischen Angebot und Nachfrage in Ludwigshafen außer Kontrolle geraten. So sind die Grundstückpreise für Bauland in Rheingönheim sehr stark angestiegen: Von 300 Euro/qm im Jahr 2014, auf aktuell 580 Euro/qm.

Diese Preise zusammen mit der Grunderwerbssteuer ( nochmal fünf %) machen es den meisten jungen Familien unmöglich , in Ludwigshafen ein eigenes Haus zu bauen. Mittlerweile wohnen bereits ca. 70% der Arbeitnehmer in Ludwigshafen außerhalb der Stadt.

Die Stadt ist somit aufgefordert, bezahlbare Grundstücke für junge Familien bei städtischen Grundstücken anzubieten! So ist es zuletzt beispielsweise in Altrip oder Waldsee umgesetzt worden. Die Vergabe der Grundstücke wurde nach familiären Aspekten durch die Gemeinde umgesetzt. Hier werden Familien mit Kindern bevorzugt und erhalten pro Kind je nach Baugebiet zwischen 3.000 – 5.000 Euro Rabatt.

Die FWG fordert deshalb die Stadt auf, die Grundstücksvergabe nach der oben aufgezeigten Möglichkeit durchzuführen, damit junge Familien nicht wegziehen müssen und die Bevölkerungsstruktur nicht vernachlässigt wird.

Gleichzeitig treten die Freien Wähler dafür ein vermehrt von der Möglichkeit der Vergabe von Grundstücken mit Erbbaurecht Gebrauch zu machen, um auch auf diese Weise jungen Familien die Möglichkeit zu geben Wohneigentum zu schaffen.

Gleichzeitig frägt die FWG nach der Zahl der vorhandenen städtischen Baugrundstücken, den Bedingungen für die städtische Erbaupacht und dem Erfolg des Neubaugebiets „Im Sommerfeld“ in Rheingönheim.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Rainer Metz,
Fraktionsvorsitzender

FWG: Helmut-Kohl-Allee – Lohse macht den Deckel drauf!

Zur Berichterstattung über den Ratsbeschluss zur Umbenennung der Rheinallee in Helmut-Kohl-Allee legt die FWG-Fraktion Wert darauf, dass sie mit ihrem Nein dazu keinesfalls gegen eine angemessene Würdigung der Person des Alt-Kanzlers ist. Vielmehr hat, so Fraktionschef Dr. Rainer Metz, die Fraktion den Ludwigsplatz als dafür besser geeignet vorgeschlagen. Dies u.a. auch, weil nach dem Namensgeber der Stadt, König Ludwig I von Bayern, bereits eine Straße benannt ist. Auch hatte Dr. Kohl, entgegen anders lautenden Berichten in Printmedien, eine Beziehung zu diesem Platz. Ganz besonders zum „Europahotel“, mit dessen leider bereits schon verstorbenem Inhaber Theo Ankele er freundschaftlich verbunden war. Mehrmals feierte Dr. Kohl auch schon zu Kanzlerzeiten private Feste im Europahotel; auch seine ihn begleitenden Personenschützer übernachteten regelmäßig in diesem Hotel. Wenn nun OB Lohse die Rheinallee für besser geeignet hält, weil es dort weniger Adressenänderung gäbe, meldet die FWG doch ernsthaft Zweifel daran an. Vielleicht hat Lohse übersehen, dass die Ostseite des Ludwigsplatzes unter „Ludwigstraße“ firmiert und damit der Rheinblock nicht zum Ludwigsplatz zu rechnen ist. Mit dem Cafe Laul direkt auf dem Platz, gibt es 14 Objekte, davon hat die IHK 3 Hausnummern und das Europahotel zwei, die von einer Umbenennung betroffen wären, also doch wohl weniger als in der Rheinallee.

Schon einmal – Geschichte wiederholt sich vielleicht – hatte OB Lohse quasi schon den „Deckel drauf gemacht“, um ihn dann wenig später wieder abzuheben. So geschehen mit dem Antrag der FWG-Fraktion, statt des von der Stadtspitze vorgeschlagenen Platanenhains hinter dem damals noch Haus der Kreissparkasse am Berliner Platz als „Platz der deutschen Einheit“ zu benennen, sondern besser den Platz vor der Rheingalerie dafür zu nehmen. Dies sei überhaupt nicht möglich, so Lohse, weil dieser Platz nicht der Stadt sondern der ECE gehöre. Kaum von der Baumesse in München zurück, wo sie wohl mit Herrn Otto, dem ECE-Firmeninhaber zusammengetroffen war, verkündete sie, dass die ECE eine solche Benennung des Platzes ausdrücklich begrüßt. Fazit: Die FWG hegt noch Hoffnungen. Der Ludwigsplatz ist ein „Skulpturengarten“, wo sich nach Auffassung der FWG  auch eine Dr. Kohl-Büste durchaus aufstellen ließ. 

Auf jeden Fall müssen aber auch bei einer möglichen Umbenennung des Ludwigsplatzes die dadurch betroffenen Anwohner und Unternehmen vorher dazu gehört werden.

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Sicherheitskonzept für Carl-Wurster-Platz muss kommen!

Gemäß heutigen Presseberichten ist es am Carl-Wurster-Platz zu einer Schlägerei unter Betrunkenen gekommen. Damit bestätigen sich die Klagen zahlreicher Anwohner und Gewerbetreibenden über die Zustände an diesem Platz.
Die Freien Wähler fordern daher ein Sicherheitskonzept für diesen Platz. Beteiligt sollen sein die Ordnungskräfte der Stadtverwaltung, die Polizei, Anwohner und Gewerbetreibende sowie „Streetworker“ der Verwaltung. Da die Situation offensichtlich immer mehr eskaliert, verlangt die FWG-Stadtratsfraktion ein schnelles Handeln der Verantwortlichen. Auch im Hinblick auf den Beginn des Teilabrisses des Rathaus-Centers in etwa 2 Jahren an dieser Stelle muss dringend ein Konzept für die Zukunft dieses Platzes entwickelt werden!
Zur Klärung dieser Fragen stellt die FWG-Stadtratsfraktion in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 12.09.16 die folgenden Fragen:
  1. Gibt es ein Sicherheitskonzept für den Carl-Wurster-Platz? Wenn ja, wie sieht es aus  und wann wird es umgesetzt?
  2. Werden zusätzliche Kontrollen durch das Ordnungsamt und die Polizei durchgeführt?
  3. Sind Streetworker dort im Einsatz? Wenn ja, in welchem Umfang?
  4. Gibt es Kontakte zwischen den beteiligten Mitarbeitern der Stadtverwaltung, der Polizei, den Gewerbetreibenden und den Anwohnern?
  5. 2018 soll in unmittelbarer Nähe des Carl-Wurster-Platzes mit dem Teilabriss des Rathaus-Centers im Rahmen des Baus der neuen Stadtstraße begonnen werden. Welche Maßnahmen sollen am Carl-Wurster-Platz im Rahmen dieser Baumaßnahmen durchgeführt werden um die Attraktivität des Platzes zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Baulückenkataster unnötig abgelehnt!

Unnötig…

…abgelehnt wurde der Antrag der FWG für ein Baulückenkataster in der Stadtratsitzung am 07.12.15. Den Großstädten Stuttgart, Freiburg und Nürnberg gelingt es mit einem Baulückenkataster Grundstücke zu erfassen, die einer  potentiellen Innenraumverdichtung dienlich sind und damit Grünland
sparen. Darüber hinaus bietet z.B. Stuttgart mit persönlichen Beratungsangeboten – meist Privateigentümern – die Vermittlung von Investoren und Bebauungsmöglichkeiten. Ein Baulückenkataster wäre somit eine sinnvolle Ergänzung der Aufgaben der WEG – Ludwigshafen, die diese Dienstleistung bereits zur Stärkung der Wirtschaftsbetriebe und der Gewerbetreibenden anbietet. Dass die Groko in Ludwigshafen keinen Antrag der Opposition zulassen möchte, zeigte nicht zuletzt ein schlecht vorbereiteter, krampfhaft nach Ablehnungsmöglichkeiten suchender SPD-Stadtrat Udo Scheuermann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
(Fraktionsvorsitzender)

FWG: Baulückenkataster der Stadt soll ins Internet

Ein Baulückenkataster für alle Stadtteile…

…mit den Ziel minder genutzte bzw. brachliegende Flächen für die zukünftige Wohnbaunutzung zu erfassen, zu bewerten und anschließend zentral zu katalogisieren, beantragt die FWG-Stadtratsfraktion in der nächsten Stadtratssitzung am 07.12.15. Das Kataster soll insbesondere Informationen zu Bebaubarkeit, Potenzialen und Restriktionen beinhalten und sowohl privaten als auch gewerblichen Interessenten zugänglich sein.
Viele Städte, darunter Landau oder Bad Neuenahr-Ahrweiler, haben bereits entsprechende Kataster mit dem Ziel der baulichen „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ erstellt.
Die Kataster führen sowohl städtische als auch private Flurstücke auf und soll Bauwilligen, Architekten und Maklern als Entscheidungshilfe dienen. Dargestellt sind neben der Lage des Grundstücks auch die Messgehalte der Flurstücke sowie Angaben zu planungsrechtlichen Vorgaben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Einzeleigentümer namentlich nicht genannt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
(Fraktionsvorsitzender)