FWG: Satzung zu Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)

Um die offensichtlich großen Probleme durch die Umwandlung von Wohnungen zu Pensionen, insbesondere in Oppau, einzudämmen, stellt die FWG Stadtratsfraktion zur nächsten Sitzung den Antrag eine Satzung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum zu erstellen.

Bereits seit dem 11. Februar 2020 ermöglicht das rheinland-pfälzische Landesgesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) allen Kommunen eine Satzung, mit einer Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren, aufzustellen, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. In mehreren Ortsbezirken, unter anderem Oppau und Gartenstadt, sind bereits prekäre Wohnraumsituationen durch Zweckentfremdung entstanden und der Unmut über diese Situation steigt. In diesem Zusammenhang protestierten in Oppau rund 300 Bürger.

Die Stadtverwaltung hat zwar einen Arbeitskreis, der am 04.02.2021 erstmalig tagte, eingerichtet. „Wir Freien Wähler aus Ludwigshafen halten die Arbeit dieses Kreises – ohne das dafür passende Werkzeug einer Satzung – für nicht zweckmäßig!“, begründet Dr. Rainer Metz als Fraktionsvorsitzender den FWG-Antrag. Seine Fraktion ist sich sicher, dass ohne Satzung hierdurch das Grundproblem weiterbesteht bleibt und weiterhin immer mehr Wohnraum durch Umnutzung vom herkömmlichen Wohnungsmarkt verschwindet. Somit wäre der Arbeitskreis nicht Schlagkräftig und könne der Entwicklung nicht entgegenwirken.

„Nur durch eine entsprechende Satzung, wie z.B. seit 2020 in den Städten Kaiserslautern und Speyer, kann sichergestellt werden, dass künftig kein Wohnraum mehr ohne Genehmigung für andere Zwecke genutzt wird. Wir sehen auch die Problematik, dass die städtischen Bemühungen zur Schaffung neuen Wohnraums durchkreuzt werden, wenn parallel die Umnutzung von bestehendem Wohnraum nicht eingedämmt wird. Wir weisen darauf hin, dass die ausufernde Schaffung von neuem Wohnraum auf unverbautem Boden zudem die Forderung des Landes Rheinland-Pfalz den Flächenverbrauch zu reduzieren konterkariert.“ ergänzt Fraktionsvize und baupolitischer Sprecher der FWG Helge Moritz die Begründung der FWG. Moritz hatten den ersten Antrag der FWG im Ortsbeirat Oppau, wo er Fraktionschef ist, eingebracht. Auch die FWG-Fraktion im Ortsbeirat Gartenstadt hat den Antrag dort eingebracht. In der Antwort der Verwaltung war der Verweis auf den Stadtrat enthalten.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Grundsteuererhöhung nur bei festen Zusagen der Landesregierung!

Die Freien Wähler Ludwigshafen erwarten klare und deutliche Zusagen der Haushaltsaufsicht, um eine Anpassung der Grundsteuer rechtfertigen zu können.

Eine Zustimmung zur Erhöhung der Grundsteuer der FWG in der kommenden Sitzung des Stadtrates wird es nur geben, wenn konkrete Zusagen der Landesregierung vorliegen. „Wir erwarten klare Zusage, dass die für den laufenden Doppelhaushalt beschlossenen Erhöhungen der freiwilligen Leistungen im Bereich der Vereine und Kultureinrichtungen in den Jahre 2019 und 2020 erfolgen kann. Zudem fordert die FWG-Stadtratsfraktion die Anerkennung der Ausgaben für den ÖPNV als freiwillige Leistung in Pflichtleistungen zu ändern. konkretisiert Dr. Rainer Metz die Forderung der FWG. Sollten beide Forderungen erfüllt werden, stimmt die FWG-Stadtratsfraktion der Erhöhung zu.

Die ADD, eine Verwaltungseinheit der Landesregierung, hatte bei der Erhöhung der Vergnügungs- und Gewerbesteuer im vergangenen Jahr zugestimmt, einen bestimmten Teil dieser Einnahmen als freiwillige Leistungen für die Vereine und Kultureinrichtungen zu verwenden. Mehr als 10 Jahre hatte es in diesem Bereich keine Erhöhungen mehr gegeben, was wegen der Tariferhöhungen und Inflation einer größeren Kürzung entspricht. Aufgrund der stark verminderten Gewerbesteuereinnahmen hat die Stadt Ludwigshafen große Schwierigkeiten diese Erhöhungen auch wirklich auszuzahlen. Die Aufsichtsbehörde ADD könnte diese Ausgaben blockieren.

Gleichzeitig muss das Angebot im ÖPNV wegen der zahlreichen Baumaßnahmen massiv ausgeweitet werden. Leider werden diese Ausgaben durch die Aufsichtsbehörde ADD und damit durch die Landesregierung als freiwillige Leistungen gewertet und erschweren hiermit die Möglichkeiten  die Vereine und Kultureinrichtungen der Stadt am Leben zu erhalten.

Nur durch diese Maßnahmen kann sichergestellt werden, dass Ludwigshafen mit seinen Stadtteilen sozial intakt bleibt und die dringend erforderliche Mobilitätswende gelingen kann. Es wird Zeit, dass die Vertreterinnen und Vertreter der RheinlandpfälzerRegierungsparteien, SPD, Grüne und FDP – insbesondere deren Abgeordneten aus Ludwigshafen – ihrer Verantwortung gerecht werden und sich nicht hinter der Aufsicht- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Landesbehörde verstecken. Die Regeln für deren Funktion werden schließlich vom Land bestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz

Fraktionsvorsitzender
FWG-Stadtratsfraktion

FWG: Stadt will jungen Familien mit Kindern den Erwerb von Bauland erleichtern!

Der Vorschlag der CDU Stadtratsfraktion, freie Flächen in den Umlandgemeinden zur Bebauung zu nutzen, ist sicher nicht falsch. An erster Stelle aber, so fordert die FWG-Stadtratsfraktion, sollte die Stadt günstiges Bauland für junge Familien bereitstellen, damit die in Ludwigshafen wohnen können und bleiben.

Eine Verbesserung des ÖPNV in Richtung Landkreisgemeinden wird angesichts der zu erwartenden Verkehrsprobleme durch die Sanierung der Hochstraßen seit langen auch von den Freien Wählern gefordert.

Jungen Familien mit Kindern soll der Erwerb von Bauland erleichtert werden. Der Stadtrat hat in der letzten Sitzung am 15.04.19 einstimmig auf Antrag der FWG-Stadtratsfraktion beschlossen zu prüfen welche Möglichkeiten bestehen, junge Familien mit Kindern günstig Bauland zur Verfügung zu stellen. Die Entwicklung der Grundstückpreise ist durch die Schieflage zwischen Angebot und Nachfrage in Ludwigshafen außer Kontrolle geraten. So sind die Grundstückpreise für Bauland in Rheingönheim sehr stark angestiegen: Von 300 Euro/qm im Jahr 2014, auf aktuell 580 Euro/qm. Diese Preise zusammen mit der Grunderwerbssteuer (nochmal fünf %) machen es den meisten jungen Familien unmöglich, in Ludwigshafen ein eigenes Haus zu bauen. Mittlerweile wohnen bereits ca. 70% der Arbeitnehmer in Ludwigshafen außerhalb der Stadt. Die Stadt ist somit aufgefordert, bezahlbare Grundstücke für junge Familien bei städtischen Grundstücken anzubieten! So ist es zuletzt beispielsweise in Altrip oder Waldsee umgesetzt worden. Die Vergabe der Grundstücke wurde nach familiären Aspekten durch die Gemeinde umgesetzt. Hier werden Familien mit Kindern bevorzugt und erhalten pro Kind je nach Baugebiet zwischen 3.000 – 5.000 Euro Rabatt.

Nach Ansicht der FWG sollte das Bauland direkt an interessierte junge Familien verkauft werden, da die Einschaltung von Bauträgern die Baukosten erheblich verteuert.

Mit freundlichen Grüßen, 

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Vergabesystem zur Förderung junge Familien

Die FWG verlangt ein Vergabesystem sowie eine Förderung beim Verkauf von Baugrundstücken an junge Familien

Die FWG-Stadtratsfraktion beantragt für die Sitzung des Stadtrates am 15.04.2019 eine Prüfung, ob jungen Familien mit Kindern in Ludwigshafen bezahlbare Grundstücke angeboten werden können. Die FWG möchte damit ein Art Sozialquote beim Verkauf von Baugrundstücken an junge Familien mit Kindern einführen.

Die Entwicklung der Grundstückpreise ist durch die Schieflage zwischen Angebot und Nachfrage in Ludwigshafen außer Kontrolle geraten. So sind die Grundstückpreise für Bauland in Rheingönheim sehr stark angestiegen: Von 300 Euro/qm im Jahr 2014, auf aktuell 580 Euro/qm.

Diese Preise zusammen mit der Grunderwerbssteuer ( nochmal fünf %) machen es den meisten jungen Familien unmöglich , in Ludwigshafen ein eigenes Haus zu bauen. Mittlerweile wohnen bereits ca. 70% der Arbeitnehmer in Ludwigshafen außerhalb der Stadt.

Die Stadt ist somit aufgefordert, bezahlbare Grundstücke für junge Familien bei städtischen Grundstücken anzubieten! So ist es zuletzt beispielsweise in Altrip oder Waldsee umgesetzt worden. Die Vergabe der Grundstücke wurde nach familiären Aspekten durch die Gemeinde umgesetzt. Hier werden Familien mit Kindern bevorzugt und erhalten pro Kind je nach Baugebiet zwischen 3.000 – 5.000 Euro Rabatt.

Die FWG fordert deshalb die Stadt auf, die Grundstücksvergabe nach der oben aufgezeigten Möglichkeit durchzuführen, damit junge Familien nicht wegziehen müssen und die Bevölkerungsstruktur nicht vernachlässigt wird.

Gleichzeitig treten die Freien Wähler dafür ein vermehrt von der Möglichkeit der Vergabe von Grundstücken mit Erbbaurecht Gebrauch zu machen, um auch auf diese Weise jungen Familien die Möglichkeit zu geben Wohneigentum zu schaffen.

Gleichzeitig frägt die FWG nach der Zahl der vorhandenen städtischen Baugrundstücken, den Bedingungen für die städtische Erbaupacht und dem Erfolg des Neubaugebiets „Im Sommerfeld“ in Rheingönheim.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Rainer Metz,
Fraktionsvorsitzender

FWG: Zum bezahlbaren Wohnraum in Ludwigshafen

Handlungsräume allein auf einer veralteten Statistik „Mietspiegel 2017“ zu entscheiden, halten die Freien Wähler als falsch.

Aus der Presse ist zu erfahren, dass der Fraktionsvorsitzenden Peter Uebel der CDU Ludwigshafen kein Handlungsbedarf beim Thema bezahlbaren Wohnraum in der Stadt sieht. Dies obwohl Uebel noch im Oberbürgermeisterwahlkampf sich als Kandidat mit sozialem Blick präsentierte. „Als Street Doc sollte Peter Uebel wissen, dass seine Aussagen nicht der Realität entsprechen.“ kritisiert Dr. Rainer Metz, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Stadtrat die Begründung der CDU zur Positionierung beim Thema.

Der von der CDU als Begründung herangezogenen Mietspiegel ist bereits veraltet. Laut Definition auf der Homepage der Stadt zeigt der Mietspiegel wie viel Miete für eine Wohnung bestimmter Ausstattung üblicherweise gezahlt wird. Er stellt demnach nur ein Abbild von Mieten bereits vermieteter Wohnungen dar. Es werden, so das Gesetz, Mieten berücksichtigt, die innerhalb der letzten vier Jahre vor Erstellung des Mietspiegels vereinbart worden sind. „Der neue Mietspiegel, der in wenigen Wochen veröffentlicht wird, wird mit großer Wahrscheinlichkeit einen Anstieg für Ludwigshafen im zweistelligen Prozentbereich offenbaren.“ führt Rainer Metz zur Begründung weiter aus.

Bei der Entscheidung über Handlungsräume muss man, nach Meinung der Freien Wähler, den aktuellen Wohnungsmarkt in die Betrachtung mit aufnehmen. Dort liegen die Mieten pro qm im Mittel weit über 6,50 €. Deshalb gibt es für die FWG Ludwigshafen durchaus Handlungsbedarf bei Thema Wohnraum im unteren Preissegment und insbesondere bei sozial gefördertem Wohnraum. In welcher Form hier gesteuert werden muss, sollte allerdings nicht im Wahlkampf zerredet werden.

Die FWG Ludwigshafen ist der Meinung, dass diese Aufgaben in erster Linie von der GAG übernommen werden müssen. Rainer Metz möchte eine Rückbesinnung der GAG auf die ursprünglichen Aufgaben bei der Gründung des damals noch gemeinnützigen Wohnungs-bauunternehmens: Schaffung von günstigem Wohnraum für möglichst große Teile der Ludwigshafener Bevölkerung! Eine solche Zielsetzung sollte mit einem Vorstandsvorsitzenden, der zuvor viele Jahre für die SPD Sozialdezernent der Stadt Ludwigshafen war, doch möglich sein.

Beste Grüße,

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Sozialquote für den Wohnungsbau.

Die Lokalredaktion der Tageszeitung „Die Rheinpfalz“ hat gefragt, wie wir zur „Sozialquote“ stehen, welche vom Mannheimer Gemeinderat am 04. Mai für den Wohnungsbau beschlossen wurde. Das Thema soll im kommenden Stadtentwicklungsausschuss am 20. Juni 2018 in Ludwigshafen -laut Rheinpfalz- behandelt werden.

Unsere Antwort hierauf:

Angesichts des vorhandenen Wohnungsmangels insbesondere im unteren und mittleren Segment sind dringend Maßnahmen für den Bau von Wohnungen erforderlich. Eine mögliche Maßnahme sehen die Freien Wähler in einer gezielt angewendeten Sozialquote. Diese sollte nicht pauschal für alle Neubauten gelten, sondern individuell der jeweiligen Situation insbesondere dem Charakter des Wohngebietes angepasst werden.
Wenn Sozialquote heißt, dass jeder, der ein Mehrfamilienhaus bauen will, einen Teil der Wohnungen zu einem von der Stadt festgelegten (niedrigen) Preis anzubieten hat, ist das ein Eingriff ins Eigentum und rein wirtschaftlich völlig unsinnig, ja kontraproduktiv, weil ein Privatinvestor, das Bauen dann einfach sein lässt.
Daher fordern wir die Verwaltung auf verschieden Modelle zur Prüfung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Metz
Fraktionsvorsitzender

FWG: Dauerhaft Wohnraum schaffen!

Nach Ansicht der FWG-Stadtratsfraktion gibt es in Ludwigshafen einen Mangel an bezahlbarem Wohnraum – für Deutsche und Migranten. Daher fordern die Freien Wähler, dass das von der GAG angedachte Projekt in der Weiherstraße in Friesenheim nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Ansonsten befürchtet die FWG, werden sich Fehler der Vergangenheit, die zu Engpässen/Konkurrenzdenken bei den Unterkünften führten, wiederholen.
Was passiert, fragt Fraktionsvorsitzender Dr. Rainer Metz, wenn die anerkannten Asylbewerber mit Residenzpflicht auf den Wohnungsmarkt drängen? Wird dann erst begonnen wieder „sozial“ zu bauen?
Dr. Rainer Metz
(Fraktionsvorsitzender)

FWG: Baulückenkataster unnötig abgelehnt!

Unnötig…

…abgelehnt wurde der Antrag der FWG für ein Baulückenkataster in der Stadtratsitzung am 07.12.15. Den Großstädten Stuttgart, Freiburg und Nürnberg gelingt es mit einem Baulückenkataster Grundstücke zu erfassen, die einer  potentiellen Innenraumverdichtung dienlich sind und damit Grünland
sparen. Darüber hinaus bietet z.B. Stuttgart mit persönlichen Beratungsangeboten – meist Privateigentümern – die Vermittlung von Investoren und Bebauungsmöglichkeiten. Ein Baulückenkataster wäre somit eine sinnvolle Ergänzung der Aufgaben der WEG – Ludwigshafen, die diese Dienstleistung bereits zur Stärkung der Wirtschaftsbetriebe und der Gewerbetreibenden anbietet. Dass die Groko in Ludwigshafen keinen Antrag der Opposition zulassen möchte, zeigte nicht zuletzt ein schlecht vorbereiteter, krampfhaft nach Ablehnungsmöglichkeiten suchender SPD-Stadtrat Udo Scheuermann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Metz
(Fraktionsvorsitzender)

FWG: Kein “Schwarze-Peter-Spiel“ beim Sozialen Wohnungsbau beginnen!

Die aktuelle Mahnung des Pestel Institutes bestätigt erneut die Auffassung der FWG Ludwigshafen. Zu viele preiswertere Wohnungen wurden in den letzten Jahren in der Stadt aus reinen Renditeüberlegungen zusammengefasst und in teureren Wohnraum umgewandelt. Es macht aber wenig Sinn, wenn GAG-Chef Ernst Merkel mit seiner heutigen Aussage in Richtung BASF Bauen+Wohnen ein „Schwarze-Peter-Spiel“ beginnt. Die BASF-Baugesellschaft hat bereits auf eine FWG-Initiative bzgl. eines sozialem Wohnungsbauprojekts in der Friesenheimer Ruthenstraße mitgeteilt, dass sie sich vorrangig den BASF-Mitarbeitern verpflichtet fühlt, und die GAG als städtische Wohnbaugesellschaft in der Pflicht sieht bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu schaffen.

Daher muss endlich die Stadtspitze die Initiative ergreifen und koordiniert zu einem „Bau-Gipfel“ ins Rathaus einladen, an dem Vertreter von regionalen Baugesellschaften, Projektentwicklern und Baugenossenschaften teilnehmen. Die Stadt könnte auch mehr als bisher zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für sozial schwächere Familien und Singles beitragen, in dem sie die Ausweisung zusätzliche Flächen im Stadtgebiet auf Basis des Erbbaurechts prüft und ihre Wohnbaugesellschaft bauen lässt. Grundsätzlich können Inves-toren 70 Prozent der Gesamtkosten für den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen als Grunddarlehen von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz erhalten. Zehn Jahre lang muss der Investor für den Kredit keine Zinsen zahlen, vom elften bis zum 15. Jahr fallen jährlich 0,5 Prozent Zinsen an und vom 16. bis zum 20. Jahr jeweils ein Prozent.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Metz
Fraktionsvorsitzender